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Einheimischenmodell

Die Stadtverordneten der Stadt Velten haben in ihrer Sitzung im Februar 2021 die Richtlinie für das Einheimischenmodell der Stadt Velten verabschiedet. Viele Bürgerinnen und Bürger interessieren sich für dieses Modell, mit dem die Stadt Velten aus sozialen Gründen verbilligte Grundstücke für die Bevölkerung, vor allem Familien mit Kindern, zur Verfügung stellen möchte.

Bitte beachten Sie: Bisher ist lediglich die entsprechende Richtlinie beschlossen worden. Ein erstes, aktuelles Projekt wird derzeit mit der städtischen Gesellschaft REG auf dem Gelände des ehemaligen Johannesstifts an der Kremmener Straße vorbereitet. Noch gibt es keine Möglichkeit, sich zu bewerben. Wir werden auf dieser Seite über den Fortgang des Projekts und den Bewerbungszeitraum informieren. Siehe auch Fragen 2, 3 und 4.

Der konkrete Vermarktungsstart durch die städtische Tochtergesellschaft REG – und damit die Bewerbungsphase um die Grundstücke über das Einheimischenmodell – ist aufgrund eines Gerichtsurteils auf 2024 verschoben. Der rechtsgültige Bebauungsplan soll, sofern es keine unvorhersehbaren Verzögerungen gibt, 2024 vorliegen. Daraufhin kann die Erschließung und finale Parzellierung der Grundstücke starten und rechtskräftige notarielle Beurkundungen der Grundstücke können erfolgen.

Weitere Informationen zum aktuellen Stand

Fragen und Antworten

Wir haben für Sie einige grundlegende Fragen und Antworten gebündelt, die Ihnen helfen sollen, sich ein umfassendes Bild von diesem besonderen Modell zur Baulanderwerbung zu machen.

1. Was ist das Prinzip hinter dem Einheimischenmodell?

Wer ein Grundstück nach dem Einheimischenmodell erwerben möchte, bewirbt sich künftig um ausgewiesene städtische Grundstücke bei der Stadt Velten. Nach einem detaillierten Punktesystem werden die Bewerbungen ausgewertet. Es spielen Aspekte wie Einkommen, Vermögen, Kinder, Pflegebedürftigkeit, Ehrenamt oder Dauer der Ortsansässigkeit eine Rolle. Die Grundstücke werden an die Antragstellenden mit der höchsten Gesamtpunktzahl vergeben. Wie die Stadt die einzelnen Grundstücke verteilt, bleibt ihr vorbehalten. Im Rahmen der Vergabe der Grundstücke werden städtebauliche Verträge (öffentlich-rechtlicher Vertrag) geschlossen. Auf den Abschluss eines solchen Vertrages besteht kein Anspruch.

2. Welche Grundstücke stehen über das Einheimischenmodell zur Wahl?

Aktuell betrifft es zunächst Grundstücke auf dem neu zu schaffenden Baugebiet in der Kremmener Straße 75, auf dem Gelände des ehemaligen Johannesstifts. Hier wird jedoch nicht die Stadt Velten den Verkauf vornehmen, vielmehr werden die Grundstücke über die städtische Gesellschaft REG entwickelt und verkauft. Die Richtlinie kann künftig aber auf weitere städtische Grundstücke ausgeweitet werden. Hier gibt es jedoch noch kein konkretes Projekt.

3. Was ist konkret auf dem Gelände Johannesstift geplant?

Auf dem Gelände des ehemaligen Johannesstifts sollen Grundstücke zur Einfamilienhausbebauung entstehen, die wir im Rahmen des Einheimischenmodells mit unserer städtischen Regionalentwicklungsgesellschaft (REG) verkaufen wollen. Dies wird wahrscheinlich nicht alle Grundstücke betreffen, jedoch mindestens zwei Drittel der zur Verfügung stehenden Flächen. Wie viele Bauplätze dies letztlich sein werden, dazu kann derzeit noch keine detaillierte Aussage getroffen werden, da das Bebauungsplanverfahren noch nicht eröffnet wurde und die städtebaulichen sowie wirtschaftlichen Rahmenbedingungen noch abgestimmt werden.

4. Ab wann können Bewerbungen eingereicht werden?

Sofern die Stadt oder die städtische Gesellschaft REG Grundstücke im Rahmen des Modells anbieten kann, wird darüber öffentlichkeitswirksam informiert – unter anderem auch auf dieser Website. Noch ist keine Bewerbung oder Vormerkung für ein Grundstück möglich. Die Unterlagen werden, wenn der Bewerbungszeitraum beginnt, vermutlich digital und physisch zur Verfügung gestellt. Für den Zuschlag ist nicht entscheidend, wann eine Bewerbung innerhalb des Bewerbungszeitraums eingeht, sondern allein die Punktzahl gemäß der Richtlinie.

5. Wie werden einzelne Aspekte wie eine Einbringung in Vereine, Ehrenamt etc. kontrolliert?

Diejenigen, die sich durch ihr Ehrenamt seit mindestens 2 Jahren in der Gemeinschaft engagieren, sei es in einem Verein oder der Feuerwehr, können das in der Regel auch nachweisen.

6. Können sich auch Nicht-Veltenerinnen und -Veltener um Bauland nach dem Einheimischenmodell bewerben?

Ja, das ist möglich. Ziel der Richtlinie ist es, einkommensschwächeren oder weniger begüterten Personen der örtlichen Bevölkerung den Erwerb angemessenen Wohnraums zu ermöglichen. Dabei wird die Ortsansässigkeit als Zugangsvoraussetzung im Verfahren maximal 50 Prozent der gewichteten Kriterien betragen.

7. Wie hoch wird der Verkaufspreis pro Quadratmeter sein?

Ein Verkaufspreis für Grundstücke im Rahmen des Einheimischenmodells wird im Einzelfall vor der Ausschreibung zu ermitteln sein und durch die Stadtverordnetenversammlung jeweils beschlossen. Ziel ist es, unter dem jeweils aktuellen Bodenrichtwert zu bleiben. Detaillierte Aussagen zum Preis sind momentan noch nicht möglich.

8. Können erworbene Grundstücke weiterverkauft werden?

Innerhalb von 15 Jahren ab Kaufvertragsschluss ist eine Veräußerung nur an den Ehegatten beziehungsweise Kinder möglich. Andernfalls besteht für die Stadt die Möglichkeit des Rückerwerbs. Nach Ablauf dieser 15 Jahre entfällt der rechtliche Einfluss der Stadt.