Offenlegungen
Die öffentliche Auslegung ist ein gesetzlich festgelegter Verfahrensschritt im Rahmen einer formellen Bürgerbeteiligung bei raumbezogenen Planungen.
Auf dieser Seite finden Sie den Zugang zu öffentlichen Auslegungen in Bauleitplanverfahren, sonstigen Genehmigungsverfahren und/oder informellen Planverfahren.
Derzeit gibt es diese öffentliche Auslegungen:
Bauabgangsstatistik im Land Brandenburg
Das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümerinnen und Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind. Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes für Ihre Gemeinde und damit unter anderem die Grundlage für bau- und wohnungspolitische Entscheidungen.
Melden Sie bitte deshalb als Eigentümerin/Eigentümer
- den Abbruch von Wohngebäuden bis 1.000 Quadratmeter umbauten Raum,
- den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)
- die Nutzungsänderung von Wohnraum
an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Berlin (E-Mail, Fax oder Post). Der Erhebungsbogen ist unter: https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet online abrufbar.
Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 Quadratmeter umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.
Bebauungsplan Nr. 57 "Kremmener Straße 75 - ehemals Johannestift"
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