Inhalt

Die Stadt Velten bietet den Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Dienstleistungen an. Finden Sie alle Informationen zu Ihrer Dienstleistung und die Ansprechpartner. In vielen Bereichen können Sie zudem den Antrag digital ausfüllen und zur Bearbeitung senden. Desweiteren bietet die Stadtverwaltung die Möglichkeit, Termine online zu buchen.

Bürokratie-Sorgen? EinfachMachen-Portal

Die zentrale Anlaufstelle für Bürokratie-Sorgen: Hier können Sie direkt online melden, wo Staat und Verwaltung unnötig zu kompliziert sind – schnell, transparent und wirkungsorientiert. Das neue Portal ist ein Projekt aus der Modernisierungsagenda, mit der die Bundesregierung Entscheidungen, Prozesse und Strukturen der öffentlichen Verwaltung modernisiert. Mehr unter: https://einfach-machen.gov.de/

Hinweis: Bitte buchen Sie für Ihr Anliegen pro Person einen gesonderten Termin.

Anliegen A bis Z

Fundbüro - Fundsachen abgeben oder abholen

  • Entgegennahme von Fund- beziehungsweise Verlustanzeigen
  • Verwahrung und Herausgabe von Fundsachen
  • Unterbringung von Fundtieren

Volltext

Wenn Sie eine Sache, zum Beispiel einen Ausweis, Schlüssel, Rucksack oder auch Wertsachen, in Velten gefunden oder verloren haben, können Sie es im zuständigen Fundbüro im Bürgerservice anzeigen. Bei einer Fundsache mit einem Wert von über 10 Euro sind Sie zu einer Anzeige verpflichtet. Die Anzeige muss unverzüglich, also so schnell wie möglich, erfolgen. 

Bei einem Verlust können Sie sich vom Fundbüro eine Verlustbescheinigung für die Versicherung ausstellen lassen.

Fundsachen werden beim Fundbüro der Stadt Velten registriert, aufbewahrt und nach 6 Monaten entweder versteigert oder an den Finder herausgegeben. Der Finder kann die Fundsache auch selbst aufbewahren, muss sie aber bei einem Wert von über 10 Euro registrieren lassen.

Dokumente

Abgegebene Dokumente wie Personaldokumente, Führerscheine oder Kraftfahrzeugpapiere, werden an die ausstellende Behörde weitergeleitet, es sei denn, sie können dem Besitzer ohne großen Aufwand ausgehändigt werden.

Tiere

Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben oder vermissen, sollten Sie mit dem Fundbüro beziehungsweise dem Ordnungsamt Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit dem Fundbüro/Ordnungsamt können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.

Tipp: Bei Verlust von Gegenständen in Fahrzeugen oder Einrichtungen der Verkehrsunternehmen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Fahrgast-Service.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Fund- oder Verlustanzeige
  • Personalausweis
  • Eigentumsnachweise bei verlorenen Sachen oder Tieren (zum Beispiel Fotos der Verlustsache, genaue Beschreibung, Kaufbeleg et cetera)

Voraussetzungen

  • Sie haben etwas gefunden, das nicht Ihnen gehört und einen Wert von mehr als 10 Euro hat.
  • Sie haben etwas verloren.

Kosten (Gebühren, Auslagen et cetera)

Finderlohn laut BGB (wenn beansprucht):

  • bis 500 Euro = 5 Prozent
  • ab 500 Euro = 3 Prozent

Ersatz für Aufwendungen (wenn beansprucht)

Aufbewahrungsgebühr:

  • bis 25 Euro = gebührenfrei
  • im geschätzten Wert von 25 Euro oder mehr 4 Prozent des geschätzten Wertes, mindestens jedoch 6 Euro

Rechtsgrundlage:

Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales - GebOMIK) vom 21. Juli 2010 (GVBl.II/10, [Nr. 46]) zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Januar 2023 (GVBl.II/23, [Nr. 5])

Verfahrensablauf

Sie können für einen verlorenen oder gefundenen Gegenstand eine Anzeige beim Fundbüro abgeben:

  • Die Anzeige können Sie per Online-Antrag, in Papierform oder auch persönlich vor Ort beim zuständigen Fundbüro abgeben.
  • Sie sollten möglichst detaillierte Angaben über Ort und Zeit sowie eine Beschreibung zur Fundsache- oder Verlust abgeben.
  • In jedem Falle sollten Sie Ihre Kontaktdaten beim Fundbüro hinterlegen, damit Sie im Falle eines Fundes benachrichtigt werden können. Dazu sind Sie jedoch nicht verpflichtet.
  • Fundsachen werden mindestens 6 Monate für Sie verwahrt

Kann die Sache innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (6 Monate ab Anzeigedatum gemäß § 973 BGB) dem Eigentümer nicht wieder zurückgegeben werden, kann der Finder das Eigentum an der Sache für sich beanspruchen und vom Fundbüro wieder abholen. Sie werden grundsätzlich nach Ablauf der Frist über die Möglichkeit der Abholung informiert.

Fristen

  • Anzeige: unverzüglich (möglichst innerhalb von 2 Wochen)
  • Aufbewahrungsfrist für Fundsachen: 6 Monate ab dem Tag der Fundanzeige
  • Hinweis: Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.

Formulare / Schriftformerfordernis