Die Stadt Velten bietet den Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Dienstleistungen an. Finden Sie alle Informationen zu Ihrer Dienstleistung und die Ansprechpartner. In vielen Bereichen können Sie zudem den Antrag digital ausfüllen und zur Bearbeitung senden. Desweiteren bietet die Stadtverwaltung die Möglichkeit, Termine online zu buchen.
Bürokratie-Sorgen? EinfachMachen-Portal
Die zentrale Anlaufstelle für Bürokratie-Sorgen: Hier können Sie direkt online melden, wo Staat und Verwaltung unnötig zu kompliziert sind – schnell, transparent und wirkungsorientiert. Das neue Portal ist ein Projekt aus der Modernisierungsagenda, mit der die Bundesregierung Entscheidungen, Prozesse und Strukturen der öffentlichen Verwaltung modernisiert. Mehr unter: https://einfach-machen.gov.de/
Hinweis: Bitte buchen Sie für Ihr Anliegen pro Person einen gesonderten Termin.
Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Nr. 99115005070001Wenn Sie aus Ihrer alleinigen Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Sie ins Ausland ziehen.
Für folgende Dienstleistungen können Sie einen Termin vereinbaren:
- Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung des Wohnsitzes für deutsche Staatsangehörige (1 bis 2 Personen)
- Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung des Wohnsitzes für deutsche Staatsangehörige (3 bis 5 Personen)
- Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung des Wohnsitzes für nicht-deutsche Staatsangehörige (EU-Bürger/innen und Ausländer/innen) - (1 bis 2 Personen)
- Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung des Wohnsitzes für nicht-deutsche Staatsangehörige (EU-Bürger/innen und Ausländer/innen) - (3 bis 5 Personen)
Volltext
Wenn Sie aus Ihrer alleinigen Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Sie ins Ausland ziehen.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Land Brandenburg:
Personalausweis, ggf. vorläufigen
Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, anerkannter und gültiger Pass oder Passersatzpapier
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Verfahrensablauf
Vorsprache bei der Meldebehörde oder Übersendung des Meldescheins
Frist
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.