Die Stadt Velten bietet den Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Dienstleistungen an. Finden Sie alle Informationen zu Ihrer Dienstleistung und die Ansprechpartner. In vielen Bereichen können Sie zudem den Antrag digital ausfüllen und zur Bearbeitung senden. Desweiteren bietet die Stadtverwaltung die Möglichkeit, Termine online zu buchen.
Bürokratie-Sorgen? EinfachMachen-Portal
Die zentrale Anlaufstelle für Bürokratie-Sorgen: Hier können Sie direkt online melden, wo Staat und Verwaltung unnötig zu kompliziert sind – schnell, transparent und wirkungsorientiert. Das neue Portal ist ein Projekt aus der Modernisierungsagenda, mit der die Bundesregierung Entscheidungen, Prozesse und Strukturen der öffentlichen Verwaltung modernisiert. Mehr unter: https://einfach-machen.gov.de/
Hinweis: Bitte buchen Sie für Ihr Anliegen pro Person einen gesonderten Termin.
Gewerbe abmelden
Nr. 99050012070000Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen oder möchten Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden.
Volltext
Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden.
Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.
Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.
Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern:
- bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
- bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) von den gesetzlichen Vertretern.
Bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen.
Möchten Sie Ihr Gewerbe an einen Ort verlegen, der in den Zuständigkeitsbereich einer anderen als der bisher zuständigen Gemeinde fällt, ist keine separate Gewerbeabmeldung bei der bisherigen Behörde mehr notwendig.
Mit dem neuen Rückmeldeverfahren genügt eine Gewerbeanmeldung bei der neuen Behörde. Die Abmeldung bei der bisherigen Behörde erfolgt dann automatisch elektronisch im Hintergrund. Das Vorgehen ist vergleichbar mit dem Meldevorgang des Einwohnermeldewesens.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Formular Gewerbe-Abmeldung (GewA 3)
-
Nachweis der Identität, zum Beispiel
- Kopie Personalausweis
- Kopie Reisepass
- Meldebescheinigung
- Kopie des Handelsregisterauszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist
- bei Genossenschaften: Auszug aus dem Genossenschaftsregister
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- Beiblatt Vertretungsberechtigte
Voraussetzungen
- Betriebsauflösung oder
- Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes
Kosten (Gebühren, Auslagen, et cetera)
Es wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 12 Euro erhoben.
Die Kosten richten sich nach der Verwaltungsgebührenordnung des Landes sowie nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen. Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO): https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/mwegebo
Fristen
Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.
Bearbeitungsdauer
Sind alle Angaben und Unterlagen vollständig, erhalten Sie Ihre Abmeldebestätigung
- bei persönlicher Vorsprache: sofort
- bei schriftlicher Abmeldung oder Online-Abmeldung: innerhalb von 3 Tagen
Hinweise (Besonderheiten)
Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung durch das zuständige Amt vorgenommen.