Die Stadt Velten bietet den Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Dienstleistungen an. Finden Sie alle Informationen zu Ihrer Dienstleistung und die Ansprechpartner. In vielen Bereichen können Sie zudem den Antrag digital ausfüllen und zur Bearbeitung senden. Desweiteren bietet die Stadtverwaltung die Möglichkeit, Termine online zu buchen.
Bürokratie-Sorgen? EinfachMachen-Portal
Die zentrale Anlaufstelle für Bürokratie-Sorgen: Hier können Sie direkt online melden, wo Staat und Verwaltung unnötig zu kompliziert sind – schnell, transparent und wirkungsorientiert. Das neue Portal ist ein Projekt aus der Modernisierungsagenda, mit der die Bundesregierung Entscheidungen, Prozesse und Strukturen der öffentlichen Verwaltung modernisiert. Mehr unter: https://einfach-machen.gov.de/
Hinweis: Bitte buchen Sie für Ihr Anliegen pro Person einen gesonderten Termin.
Geburtsurkunde beantragen
Nr. 99027002012000Das Standesamt führt für seinen Zuständigkeitsbereich die Personenstandsregister (Geburtenregister, Eheregister, Sterberegister). Berechtigte Personen können beglaubigte Abschriften und Ausdrucke beziehungsweise Urkunden aus diesen Registern beziehungsweise den früheren Personenstandsbüchern erhalten.
Volltext
Folgende Personen über 16 Jahre haben gemäß § 62 Personenstandsgesetz (PStG) im Allgemeinen die Berechtigung, Urkunden zu erhalten, sofern sich im individuellen Fall kein Hindernis entgegenstellt:
- Ehegatte einer verstorbenen Person
- Vorfahren und Abkömmlinge in gerader Linie (Eltern, Kinder, Enkelkinder et cetera)
- Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit unter Angabe des Zwecks
- andere Personen bei Nachweis eines rechtlichen Interesses
Die Frist zur Benutzung der Sterberegister liegt bei 30 Jahren. Im Anschluss gehen alle Bücher, Sammelakten sowie elektronischen Daten an das Stadtarchiv in Hennigsdorf.
Für die Anforderung von Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden sowie von beglaubigten Abschriften aus den jeweiligen Registern können Sie einen Termin vereinbaren.
Nach Eingang der Urkundenanforderung wird ein Gebührenbescheid erstellt und nach Eingang der Gebühr auf dem Konto der Stadtverwaltung bekommt der Antragsteller die Urkunde übersandt. Bei persönlicher Vorsprache und Vorlage des Identitätsnachweises (Personalausweises oder Reisepass) wird die jeweilige Urkunde gleich ausgestellt.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- aktueller Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)
- gegebenenfalls Nachweis der Zugehörigkeit zum Kreis der berechtigten Personen
Voraussetzungen
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Geburtsurkunden können daher nur ausgestellt werden
- für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht
sowie deren
- Ehegatten,
- Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
- Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel),
- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Geburtsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).
Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Kosten
Für je Personenstandsurkunde beziehungsweise für jeden Registerauszug werden Gebühren von 17,00 Euro erhoben, jede weitere Urkunde zum gleichen Vorgang kostet 8,50 Euro.
Verfahrensablauf
Persönliche Antragstellung:
- Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
- Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post oder Telefax:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Name, Vorname der Eltern
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.