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Die Stadt Velten bietet den Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Dienstleistungen an. Finden Sie alle Informationen zu Ihrer Dienstleistung und die Ansprechpartner. In vielen Bereichen können Sie zudem den Antrag digital ausfüllen und zur Bearbeitung senden. Desweiteren bietet die Stadtverwaltung die Möglichkeit, Termine online zu buchen.

Hinweis: Bitte buchen Sie für Ihr Anliegen pro Person einen gesonderten Termin.

Anliegen A bis Z

Beglaubigung von Zeugnissen, Ausweisen, Unterschriften

Amtliche Beglaubigungen von Kopien / Abschriften und Unterschriften dienen der Sicherheit im Rechtsverkehr und bestätigen die Echtheit der Schriftstücke und Unterschriften.

Volltext

Beglaubigt werden Kopien von:

  • Schulzeugnissen, Diplomen, Facharbeiterzeugnissen
  • Approbationsurkunden, die von einer deutschen Behörde ausgestellt wurden
  • Privatzeugnissen und Arbeitszeugnissen beziehungsweise Beurteilungen (zur Vorlage bei einer Behörde)
  • SV-Büchern
  • Schwerbehindertenausweisen
  • Personalausweisen, mit dem Vermerk: "Gilt nicht als Personalausweisersatz"
  • Reisepässen, mit dem Vermerk: "Gilt nicht als Reisepassersatz"
  • Führungszeugnisse
  • Zivildienstbescheinigungen
  • Deutschen Schriftstücken für deutsche Botschaften im Ausland

Nicht beglaubigt werden:

  • Schriftstücke, die nicht von einer Behörde ausgestellt wurden beziehungsweise nicht für eine Behörde bestimmt sind (Notar)
  • Urkunden oder Schriftstücke, die zum Gebrauch im Ausland bestimmt sind (Beglaubigungsstellen für Auslandsbeglaubigungen der zuständigen Bundesländer)
  • Ausländische Urkunden oder Schriftstücke, die zum Gebrauch im Inland bestimmt sind
  • Übersetzungen von fremdsprachigen Schriftstücken (auch nicht vom amtlich bestellten Dolmetscher)
  • Führerscheine
  • Fahrzeugpapiere
  • Jagdscheine
  • Fischereischeine
  • Handwerkskarten
  • Betreuerausweise (bitte dem Amtsgericht vorlegen)
  • Wehrdienst-Bescheinigungen
  • Bootsführerscheine / -segelscheine (bitte der Wasserschutzpolizei vorlegen)
  • zivilrechtliche Verträge
  • Kopien von Negativen
  • Kopien, die nicht vom Original zu unterscheiden sind, zum Beispiel auch Farbkopien (in diesen Fällen sich bitte an die ausstellende Behörde wenden)
  • bei Zuständigkeit einer anderen Behörde, zum Beispiel Katasterangelegenheiten oder Personenstandsangelegenheiten
  • Geburtsurkunden können nur im Geburts-Standesamt erneut ausgestellt werden und werden durch keine andere Behörde beglaubigt
  • Schriftstücke mit Änderungen, Durchstreichungen, Löschungen, unleserlichen Passagen oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist
  • Auch ausländische Urkunden oder Urkunden in ausländischer Sprache oder deutsche Übersetzungen von ausländischen Zeugnissen / Urkunden werden im Standesamt nicht beglaubigt. Hier wenden Sie sich bitte an die Behörden, Konsulate beziehungsweise Botschaften des jeweiligen Landes.

Voraussetzung

Für die Beglaubigung von Schriftstücken, müssen diese in deutscher Sprache und im Original zur Bearbeitung vorgelegt werden.

Kosten

  • Je Beglaubigung sind 4,00 Euro (also pro Stempelaufdruck mit Siegel und Unterschrift) zu entrichten.
  • Je zu kopierende Seite sind es jeweils 0,50 Euro zu zahlen.

Bearbeitungsdauer

Bei einer Ausstellung kann das Dokument gleich wieder mitgenommen werden.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (bei Unterschriftsbeglaubigung)
  • Originale der Schriftstücke
  • gegebenenfalls bereits deutlich vom Original zu unterscheidende Kopie (schwarz-weiß)