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Zuschuss für Unternehmen über Brandenburg-Paket Energie

Mit dem Förderprogramm Brandenburg Paket Energie – BEn 2023/2024 unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB auch Unternehmen bei der Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energiequellen, der Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung von Erneuerbaren Energien.

Was wird gefördert?

Das MWAE-Förderprogramm BEn 2023/2024 unterstützt Unternehmen bei folgenden Maßnahmen:

  • Energieeffizienzverbesserungen in technischen Prozessabläufen durch die Einsparung von Strom und/oder Wärme,
  • Integration und Nutzung von Erneuerbare-Energien-Erzeugungsanlagen in technischen Prozessabläufen oder Wärmenetzen,
  • Investitionen in Fernwärme- und Fernkältesysteme.

Nicht investive Maßnahmen für wirtschaftliche Tätigkeiten, wie zum Beispiel:

  • Erarbeitung/Erstellung von Konzepten, Studien und Vorerkundungen bei Geothermieprojekten,
  • Energieberatungsdienstleistungen.

Eine abschließende Aufzählung finden Sie in Ziffer 2 der Richtlinie Brandenburg Paket Energie 23/24.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Projektförderung. Zuwendungen werden in Form von Zuschüssen gewährt. Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach den jeweiligen Vorgaben des beantragten Beihilferegimes (AGVO oder De-minimis-Verordnung).

Sie erhalten in Bezug auf die Maßnahme:

  • 35 bis 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15 Millionen Euro abhängig vom Fördergegenstand nach AGVO
  • 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Förderung nach Maßgabe der De-minimis-Verordnung (maximal 200.000 Euro)

Wer oder was wird nicht gefördert?

Nicht gefördert werden insbesondere folgende Maßnahmen:

  • die gesetzlich vorgeschrieben sind / oder behördlich angeordnet wurden,
  • deren dauerhafter wirtschaftlicher Betrieb unter Berücksichtigung der Förderung nicht gesichert werden kann,
  • die eine Amortisationszeit von unter drei Jahren besitzen,
  • die vor Antragstellung begonnen worden sind,
  • deren Zuwendungsbetrag unter 5.000 Euro liegt.

Nicht gefördert werden insbesondere folgende Ausgaben:

  • Umsatzsteuer, sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt,
  • Ausgaben zur Finanzierung der Maßnahme sowie regelmäßige Rechts- und laufende Steuerberatungen.

Weitere Details finden Sie in Ziffer 5.5 der Richtlinie Brandenburg Paket Energie 23/24.