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Die Stadt Velten bietet den Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Dienstleistungen an. Finden Sie alle Informationen zu Ihrer Dienstleistung und die Ansprechpartner. In vielen Bereichen können Sie zudem den Antrag digital ausfüllen und zur Bearbeitung senden. Desweiteren bietet die Stadtverwaltung die Möglichkeit, Termine online zu buchen.

Hinweis: Bitte buchen Sie für Ihr Anliegen pro Person einen gesonderten Termin.

Anliegen A bis Z

Eheschließung

Für die Anmeldung einer Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Stadt mindestens einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Das kann der Haupt- oder auch der Nebenwohnsitz sein. Die Eheschließung selbst kann in jedem deutschen Standesamt vorgenommen werden. Falls Sie in einer anderen Gemeinde heiraten möchten, benötigt das dortige Standesamt nach erfolgter Anmeldung im Wohnsitzstandesamt eine Ermächtigung diesem.

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Dazu melden Sie dort Ihre Ehe an und teilen dem Standesbeamten mit, wo Sie getraut werden möchten und an welchem Tag Sie dort einen Termin reserviert haben. Der Standesbeamte wird Ihre Anmeldung zur Eheschließung prüfen und dem Standesamt in Ihrem Wunschort eine Ermächtigung erteilen. Die Anmeldung zur Eheschließung hat 6 Monate Gültigkeit, in diesem Zeitraum muss die Ehe geschlossen werden, ansonsten ist die Anmeldung zu wiederholen.

In unserem Standesamt können Sie jederzeit telefonisch oder persönlich vor Ort einen Termin zur Eheschließung reservieren. Online sind diese Termine nicht buchbar. Wir sind bemüht, Ihre Terminwünsche weitestgehend zu erfüllen. Grundsätzlich ist die Durchführung von Eheschließungen montags bis freitags, nach Wunsch aber auch an festgelegten Sonnabenden möglich.

Nach erfolgter Anmeldung beziehungsweise Erhalt der schriftlichen Ermächtigung durch ein anderes Standesamt, erhalten Sie von uns einen Brief mit allen Informationen zu Ihrer Eheschließung und einem Fragebogen zu Ihren persönlichen Wünschen und gegebenenfalls zu Ihren Trauzeugen. Trauzeugen sind heutzutage kein Muss mehr, Sie können aber selbstverständlich bis zu zwei Trauzeugen wählen.

Jede Eheschließung findet bei uns im Trausaal des Rathauses statt.

Namensführung in der Ehe

  • Es besteht freie Wahl, ob Sie einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) führen möchten oder nicht. Zum Ehenamen kann der Geburtsname des Mannes oder der Frau bestimmt werden.
  • Seit 2004 ist es ebenfalls möglich, einen Namen, der nicht der Geburtsname eines Verlobten ist (zum Beispiel Ehename der Vorehe, wenn dieser noch der aktuelle Familienname eines der Verlobten ist) zum neuen Ehenamen zu bestimmen.
  • Treffen die Ehegatten keine Bestimmung, so behält jeder Ehegatte den von ihm zur Zeit der Eheschließung geführten Namen.
  • Eine Erklärung zum Ehenamen kann aber auch jederzeit nach der Eheschließung nachgeholt werden. Ist jedoch ein Ehename innerhalb der Ehe bestimmt worden, ist dieser unwiderruflich und kann erst nach Auflösung einer Ehe wieder abgelegt werden.
  • Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen voranstellen oder anfügen (Doppelname mit Bindestrich). Das ist auch jederzeit nach der Eheschließung beziehungsweise nach der Bestimmung eines Ehenamens noch möglich und an keine Frist gebunden. Die Hinzufügung kann auch einmalig wieder abgelegt werden.
  • Ein Doppelname für beide Ehepartner ist nicht möglich.
  • Besitzt einer der beiden oder gar beide Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit, sind weitere Dokumente vorzulegen. Diese richten sich nach dem jeweiligen Herkunftsland und können hier nicht pauschal aufgelistet werden. Eine entsprechende Information hierzu können Sie beispielsweise auf der Homepage des Brandenburgischen Oberlandesgerichts aus der Länderliste unter dem Reiter „Ausländerehesachen“ nach Auswahl des entsprechenden Herkunftslandes einsehen oder bei uns im Standesamt erhalten.

Für eine Eheschließung mit Auslandsbezug anmelden vereinbaren Sie bitte einen entsprechenden Termin unter der gleichlautenden Dienstleistung „Anmeldung Eheschließung mit Auslandsbezug“, sofern Sie alle notwendigen Unterlagen vorliegen haben.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • gültige Anmeldung einer Eheschließung
  • gegebenenfalls Ermächtigung des Standesamtes des Wohnsitzes

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

  • Eheschließung während der Servicezeiten 60,00 Euro
  • Eheschließung außerhalb der Servicezeiten 100,00 Euro
  • Eheurkunde je 15 Euro
  • gegebenfalls Stammbuch nach Wahl