Die Stadt Velten bietet den Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Dienstleistungen an. Finden Sie alle Informationen zu Ihrer Dienstleistung und die Ansprechpartner. In vielen Bereichen können Sie zudem den Antrag digital ausfüllen und zur Bearbeitung senden. Desweiteren bietet die Stadtverwaltung die Möglichkeit, Termine online zu buchen.
Hinweis: Bitte buchen Sie für Ihr Anliegen pro Person einen gesonderten Termin.
Grundstückszufahrt/ Baustellenzufahrt
Für die Herstellung einer Grundstückszufahrt oder einer Baustellenzufahrt ist jeweils die Zustimmung der Stadt Velten erforderlich.
Vollbeschreibung
Für Grundstücke, die noch nicht an die öffentliche Straße angeschlossen sind, ist die Errichtung einer Grundstückszufahrt erforderlich. Auch im Rahmen einer geplanten Baumaßnahme ist der/die Bauherr/in verpflichtet, eine temporäre provisorische Überfahrt zum Baugrundstück zu errichten. Die Zustimmung hierzu erteilt die Stadt Velten. Daher ist ein Antrag für die Errichtung von Grundstückszufahrten, die der Anbindung an Gemeinde- und Landesstraßen dienen sowie für Baustellenzufahrten und für generelle Befestigungen zu stellen.
Die Verpflichtung des/der Antragstellers/in zur Einhaltung anderweitiger gesetzlicher Regelungen und Vorgaben (z. B. nach dem Naturschutzrecht, Denkmalschutzrecht, Straßenverkehrsrecht, u. ä.) bleiben hiervon unberührt. Abstimmungen mit Betreibern/innen von Ver- und Entsorgungsanlagen (z.B. Stadtwerke Velten, OWA GmbH, u.a.) innerhalb des öffentlichen Straßenraumes erfolgen eigenverantwortlich durch den/die Antragsteller/in.