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Die Stadt Velten bietet den Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Dienstleistungen an. Finden Sie alle Informationen zu Ihrer Dienstleistung und die Ansprechpartner. In vielen Bereichen können Sie zudem den Antrag digital ausfüllen und zur Bearbeitung senden. Desweiteren bietet die Stadtverwaltung die Möglichkeit, Termine online zu buchen.

Hinweis: Bitte buchen Sie für Ihr Anliegen pro Person einen gesonderten Termin.

Anliegen A bis Z

Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl Berichtigung

Nr. 99128018062000

Berichtigung von Unkorrektheiten oder Unvollständigkeiten im Wählerverzeichnis.

Volltext

Wenn Sie das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, können Sie Einspruch gegen das Wählerverzeichnis bei der Wahlbehörde einlegen. Über den Einspruch wird binnen 3 Tagen entschieden. Das Wählerverzeichnis wird von Amts wegen auch berichtigt, wenn das Wählerverzeichnis offensichtlich unrichtig oder unvollständig ist und die Mängel nicht Gegenstand eines Einspruchsverfahrens sind.

Rechtsgrundlage(n)

§ 24 BbgKWahlG, § 21 BbgKWahlV

Erforderliche Unterlagen

Unterlagen zur Aufklärung des Sachverhaltes

Voraussetzungen

Wählerverzeichnis ist erstellt und Unkorrektheiten wurden festgestellt.

Verfahrensablauf

Der Einspruch gegen das Wählerverzeichnis ist schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb der Einsichtsfrist bei der Wahlbehörde zu stellen.

Bearbeitungsdauer

Die Wahlbehörde entscheidet binnen drei Tagen über den Einspruch.

Fristen

Der Einspruch ist innerhalb der Einsichtsfrist vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl zu stellen.

Formulare/Schriftformerfordernis

formlos