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Datum: 26.02.2024

Wahlhelferinnen und -helfer für Velten gesucht

Ein spannendes Wahljahr liegt vor Brandenburg. Für die Kommunal- und die Europawahl am Sonntag, 9. Juni 2024, sowie für die Landtagswahl am Sonntag, 22. September 2024, sucht die Stadt Velten wieder freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die gern bei der Stimmenabgabe und Stimmenauszählung ehrenamtlich unterstützen wollen.

„Die Stadtverwaltung freut sich über alle Freiwilligen, die ganz nah am Wahlgeschehen dran sein und ihren Beitrag für die Demokratie leisten wollen“, sagt Bianka Schmeck, Veltens Wahlleiterin und Fachdienstleiterin für den Bürgerservice.

Was wird gewählt?

  • 9. Juni: Zur landesweiten Kommunalwahl wird auch in der Ofenstadt ein neues Stadtparlament gewählt. Die gewählten Stadtverordneten entscheiden über die Entwicklung Veltens für die kommenden fünf Jahre. Stadtverordnete beschließen, wofür die Verwaltung städtische Gelder einsetzen soll – etwa zum Straßenausbau, für Spielplätze, Kitas und Grundschulen, Kultur und Sportstätten. Zudem findet die Wahl des Kreistages des Landkreises Oberhavel statt. Nach der Brandenburgischen Kommunalverfassung ist der Kreistag das Hauptorgan des Landkreises. Er entscheidet über alle grundlegenden Angelegenheiten des Landkreises und kann Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises festlegen. Im Gegensatz hierzu führt der Landrat die laufenden Geschäfte und führt die Beschlüsse des Kreistages aus. Derzeit gehören dem Kreistag 56 Mitglieder sowie der Landrat als stimmberechtigtes Mitglied an.
  • 9. Juni: Zur Europawahl wird zum zehnten Mal in Folge das Europäische Parlament für die kommenden fünf Jahre gewählt. Es ist das einzige Organ der Europäischen Union, das von den Bürgerinnen und Bürgern Europas direkt gewählt wird. Es ist damit die Vertretung aller in der Europäischen Union lebenden Menschen. Die in das Europäische Parlament gewählten 705 Abgeordneten aus allen Ländern der Europäischen Union hat drei wichtige Aufgaben: Gesetzgebung, Haushaltskontrolle und parlamentarische Kontrolle der EU-Kommission. Deutschland hat als einwohnerstärkstes EU-Land aktuell 96 Abgeordnete im Parlament.

  • 22. September: Zur Landtagswahl werden die Abgeordneten für den Brandenburgischen Landtag neu gewählt. Sie sind die Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinnen und Bürger in der Landesregierung. Sie sind das Parlament in Brandenburg. Der Landtag entscheidet damit auch über die weitere Entwicklung des Bundeslandes in den kommenden fünf Jahren. Die Abgeordneten wählen die Ministerpräsidentin/den Ministerpräsidenten, beschließen Gesetze, entscheiden, wofür in Brandenburg Gelder ausgeben werden sollen und kontrollieren die Landesregierung.

Wer kann Wahlhelferin /-helfer werden?

Wahlhelferin /-helfer kann jeder werden, der selbst wahlberechtigt ist. Ausgeschlossen von dieser ehrenamtlichen Tätigkeit sind alle Wahlbewerberinnen und -bewerber, Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen sowie Mitglieder von Wahlausschüssen. Die Mitarbeit setzt (außer beim Wahlvorstand und der schriftführenden Person) keine besonderen Kenntnisse voraus. Die Zusammensetzung der Wahlvorstände erfolgt möglichst so, dass sich in jedem Wahlvorstand auch erfahrene Wahlhelferinnen und Wahlhelfer befinden. Es ist nicht Voraussetzung, in Velten zu wohnen, um sich in der Ofenstadt als Wahlhelferin und -helfer zu engagieren. Alle notwendigen Informationen erhalten die Freiwilligen durch Schulungen und Infomaterialen vermittelt.

Gern kann für die Bewerbung als Wahlhelferin oder -helfer das Online-Formular auf der Webseite der Stadt Velten genutzt werden:

Was macht ein Wahlhelfer?

Je Wahllokal werden mindestens sechs Wahlhelferinnen und -helfer benötigt. Zu den Aufgaben zählen unter anderem die Adress-Kontrolle, die Prüfung, ob die Wahlberechtigten im richtigen Wahllokal sind, die Ausgabe der Stimmzettel und das Auszählen der Stimmen nach Schließung der Wahllokale.

Wie läuft der Wahltag ab?

Der jeweilige Wahltag beginnt gegen 7.30 Uhr – die Wahllokale öffnen um 8 Uhr – und endet nach Auszählung der Stimmen am Abend. Pausen sind selbstverständlich für die Wahlhelfenden möglich. Nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr werden gemeinsam die Stimmen ausgezählt.
Für ihren Einsatz erhalten alle Wahlhelfenden ein Erfrischungsgeld, das in Velten über den gesetzlichen Vorgaben liegt. Sie erhalten pro Wahl ein Erfrischungsgeld in bar in Höhe von 40 bis 60 € je nach Einsatz ausgezahlt. Bei den verbundenen Wahlen am 09. Juni wären es also 80 bis 120 Euro.

Bis wann müssen sich Freiwillige bei der Stadtverwaltung melden?

  • Für die Kommunal- und Europawahl am 9. Juni 2024: bis zum 17. Mai 2024
  • Für die Landtagswahl, 22. September 2024: bis zum 31. August 2024

Wer sich vorstellen kann, sich als Wahlhelfer zu engagieren oder wer Fragen hat, meldet sich gern bei:


Bild vergrößern: Schild mit Wahlraum © Stadt Velten
Hinweisschild zum Wahlraum.