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Datum: 22.12.2023

Vorsicht bei Silvesterfeuerwerk

Für viele gehört zum Begrüßen des neuen Jahres das Silvester-Feuerwerk dazu. Die einen finden es wunderbar, die anderen schrecklich: Denn Feuerwerkskörper bergen durchaus Risiken. Nicht nur für Menschen, sondern auch für Haus-, Nutz und Wildtiere.

„Jedes Jahr leiden die Tiere an Silvester unter dem Krach, den grellen Blitzen und den unbekannten Gerüchen“, erklärt die Tierschutzorganisation Peta Deutschland e.V. auf ihrer Website. „Für sie ist der Jahreswechsel oft eine traumatische Erfahrung, die zu Angstzuständen führen kann. Hunde und Katzen sollten den Silvesterabend sicher im Haus verbringen und nicht über einen längeren Zeitraum alleine gelassen werden“, rät Peta.

Aber auch für uns Menschen ist das Anzünden von Raketen und Böllern nicht ungefährlich: „Wichtig ist, dass mit dem Feuerwerk verantwortungsvoll umgegangen wird“, sagt Veltens Fachdienstleiterin Bürgerservice/Ordnung, Bianka Schmeck: „Wer Feuerwerk verwendet, muss sicherstellen, dass er sich und andere nicht in Gefahr bringt.“

Das Abbrennen von Silvester-Feuerwerk ist nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Verboten ist das Böllern aber auch dann in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen, Reet- und Fachwerkhäusern sowie Tankstellen.

Über etwas weniger Feuerwerk würde sich nicht zuletzt der städtische Bauhof freuen. Die Straßenreinigung an den Tagen nach Neujahr ist zwar fest im Arbeitskalender der Stadt eingeplant, weniger Aufwand würde indes mehr Zeit für andere wichtige Aufgaben lassen. Die Stadt bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, die Reste des eigenen Silvesterfeuerwerks nach dem Feiern zügig selbst zu beseitigen. Die Reinigungspflicht ist darüber hinaus auch in der Stadtordnung festgelegt.

Bild vergrößern: Silvesterfeuerwerke gehören für viele zum Begrüßen des neuen Jahres dazu. © Stadt Velten
Silvesterfeuerwerke gehören für viele zum Begrüßen des neuen Jahres dazu.