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Datum: 05.10.2021

Skateranlage: Vandalismusschäden und Nutzerverhalten

Die Ofenstadt Velten hat mit der modernisierten Skateranlage seit Ende September 2021 einen sportlichen Anziehungspunkt für Kinder und Jugendliche geschaffen.

Bild vergrößern: Was ist erlaubt? Hinweisschild mit Öffnungzszeiten und Informationen auf der Skateanlage. © Stadt Velten
Was ist erlaubt? Hinweisschild mit Öffnungzszeiten und Informationen auf der Skateanlage.

Sie besitzt Strahlkraft bis nach Berlin. Bedauerlicherweise muss die Stadtverwaltung jedoch bereits erste Vandalismusschäden an der rund 890.000 Euro teuren Anlage zur Kenntnis nehmen.

Zum Schutze aller – sowohl der jüngeren Kinder als auch der älteren Skater – ist die Anlage mit einem Zaun vom restlichen Abenteuerspielplatz abgrenzt. Dies war auch ein ausdrücklicher Wunsch der Jugendlichen im Rahmen des Beteiligungsprozesses gewesen. Der Zaun wurde seit der Eröffnung jedoch bereits mehrfach demoliert und nun wurde sogar ein ganzes Zaunfeld herausgerissen. Es gibt auf beiden Seiten ein Tor. Diese Tore sind grundsätzlich geöffnet. Niemand braucht also seine Kraft darauf verschwenden, den Zaun zu beseitigen. Die Stadt hat Anzeige gegen Unbekannt wegen Sachbeschädigung gestellt.

Außerdem wird darum gebeten, dass Nutzerinnen und Nutzer Helm und Schoner tragen, um das Unfallrisiko auf der Rollfläche zu minimieren. Die Anlage ist kein klassischer Spielplatz und ausdrücklich erst für Kinder ab acht Jahren geeignet.