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Datum: 14.01.2021

Januar-Beitragserstattungen für Kita- und Hortkinder

Aufgrund der Pandemie ist die Hortbetreuung auch in Velten derzeit durch die Eindämmungsverordnung untersagt. Hier erfahren Sie alles zu den Hort-, Kita- und Essensbeiträgen für Januar.

Bild vergrößern: Kita Kinderland von außen. © Andreas Tauber
Die Kita Kinderland von außen.

Hortbeiträge:

Aufgrund der Pandemie ist die Hortbetreuung auch in Velten derzeit durch die Eindämmungsverordnung untersagt. Nur eine Notbetreuung ist erlaubt. Eltern, deren Kinder regulär einen Veltener Hort besuchen würden und im Januar nicht die Notbetreuung in Anspruch genommen haben, erhalten ihre Hortbeiträge für den Monat Januar zurückerstattet bzw. müssen diese nicht überweisen. Das gilt nicht für Eltern, die die Notbetreuung in Anspruch genommen haben. Es ist zu beachten, dass sich der Einzug der Hortgebühren durch die Stadtverwaltung Velten etwas nach hinten verschieben wird.

Kitabeiträge:

Die Veltener Kitas sind grundsätzlich geöffnet. Zur Eindämmung des Infektionsgeschehens werden aber auch in der Ofenstadt Eltern gebeten, wo es möglich ist, ihre Kinder nicht in die Einrichtungen zu bringen. Eltern, die diesem Wunsch nachkommen und ihre Kinder wenigstens zehn zusammenhängende Tage nicht in die Kita bringen, können die Kitabeiträge anteilig erstattet bekommen. In dem Fall sind die Kitaleitung und die Kitaverwaltung zu informieren, sodass die Erstattung veranlasst werden kann (kitaverwaltung@velten.de)

Essensbeiträge Hort und Kita:

Mit der Erstattung der Kitabeiträge wird auch das Essensgeld zur Mittagsversorgung zurückerstattet. Frühstück und Vesper gelten als Betriebskosten und sind Bestandteile der regulären Elternbeiträge. Sie sind damit automatisch Bestandteil der Rückerstattung.

Eltern von Schulkindern, die einen eigenen Vertrag mit einem Essenanbieter geschlossen haben, müssen die Stornierungen für das Mittagsessen selbst bei dem Anbieter vornehmen.

Wie geht’s weiter?

Das weitere Verfahren im Umgang mit Kita-/Hort-Beiträgen für die Folgemonate hängt von der Entwicklung der Pandemie und den künftigen Entscheidungen zu Schul-/Kita-Schließungen bzw. ?Öffnungen auf Landesebene ab. Die Landesregierung will am 18. Januar über das weitere Vorgehen beraten.

Hinweis für Alleinerziehende:
Alleinerziehende haben auch in Velten ab Montag, 18. Januar, einen Anspruch auf Notbetreuung ihrer Kinder an Schulen und im Hort, sofern eine private Betreuung nicht organisiert werden kann. Wer diese Möglichkeit in Anspruch nehmen möchte, wird gebeten, zeitnah einen Antrag beim Landkreis Oberhavel zu stellen.