Inhalt
vorherige Nachrichtnächste Nachricht
Datum: 15.02.2024

Christine Knapp ist neue stellvertretende Schiedsperson für die Ofenstadt

„Ich wünsche mir, dass die Menschen wieder mehr miteinander reden“, sagt Christine Knapp über sich selbst. Die Veltenerin ist seit Kurzem die neue stellvertretende Schiedsperson der Ofenstadt. Sie folgt auf Florian Reich, der sein Amt im Juli 2023 niedergelegte.

Die Stadtverordneten haben Ende 2023 die 65-Jährige unter drei Bewerbungen in das Amt gewählt. Nun wurde sie auch vom Amtsgericht vereidigt und hat bereits erste Schulungen zu ihren erhalten. Diese sind neben einer gesunden Menschenkenntnis ihr Handwerkszeug für die kommenden fünf Jahre, um gemeinsam mit dem langjährigen Schiedsmann Christian Halamoda Streitigkeiten unter Veltenerinnen und Veltenern zu schlichten. Im Idealfall landen somit Nachbarschaftsstreitigkeiten, aber auch Vorfälle wie Beleidigungen oder gar Körperverletzung gar nicht erst vor einem Richter. Die Schiedsstelle arbeitet im Auftrag der Stadt gänzlich ehrenamtlich.

Veltens Bürgermeisterin Ines Hübner begrüßte Anfang der Woche Christine Knapp in ihrer neuen Funktion im Rathaus und wünschte ihr alles Gute: „Die Schiedsstelle ist eine wichtige Institution, die dazu beiträgt, die Stadtgemeinschaft im Lot zu halten. Viele wissen gar nicht, dass es möglich ist, sich bei den Schiedspersonen neutrale Hilfe zu holen. Oft können so Streitigkeiten mit einem Vergleich beigelegt werden, statt hohe Gerichtskosten zahlen zu müssen. Ich bin daher froh, dass wir mit Christine Knapp nun wieder eine zweite Schiedsperson für Velten haben.“

Bild vergrößern: Christine Knapp wurde von Veltens Bürgermeisterin Ines Hübner herzlich in ihrer neuen Funktion als Schiedsfrau begrüßt. © Stadt Velten
Christine Knapp wurde von Veltens Bürgermeisterin Ines Hübner herzlich in ihrer neuen Funktion als Schiedsfrau begrüßt.

Die dreifache Mutter Christine Knapp ist gespannt darauf, in welchen Fällen künftig ihre Hilfe und ihr Rat benötigen werden. Als langjährige Laborantin, unter anderem im LEW Hennigsdorf, und später kurze Zeit als Busreinigerin und danach als kaufmännische Sachbearbeiterin bei einer Berliner Firma konnte sie in ihrem Berufsleben bereits viele Erfahrungen im Umgang mit Menschen sammeln. 2022 ist sie in Rente gegangen. Doch schnell war ihr klar, dass neben ihren großen Hobbys, dem Gärtnern und dem Lesen, noch Zeit für ein Ehrenamt bleibt. „Ich habe in der Zeitung gelesen, dass eine neue Schiedsperson gesucht wird und mich spontan beworben. Denn ich habe festgestellt, dass die Leute oft nicht mehr richtig miteinander reden. Das stört mich ein bisschen. Vielleicht kann ich als Mittlerin zwischen den Parteien nun dafür sorgen, wieder Menschen an einen Tisch zu bringen", hofft die Veltenerin.

Wenn man einen von drei Fällen schlichten kann, dann ist schon viel gewonnen.

Christine Knapp

Die beiden Veltener Schiedspersonen Christine Knapp und Christian Halamoda bieten eine regelmäßige Sprechstunde an. Jeweils am ersten Dienstag eines Monats von 16:30 bis 18 Uhr nehmen sie sich in der ersten Etage des Bürgerservice, Rathausstraße 17, gern der Sorgen und Nöten der Veltener an.

Außerhalb der Sprechzeit kann über die Stadtverwaltung zu den Schiedsleuten Kontakt aufgenommen werden: telefonisch über den Bürgerservice 03304 389 222 oder direkt über die E-Mail schiedsstelle@velten.de.

Die Schiedsstelle ist eine kostengünstige, behördliche, außergerichtliche Schlichtungsinstanz. Sie ist der erste Weg für Betroffene bei strafrechtlichen und zivilrechtlichen Streitfällen im Privatbereich. Das Themenfeld ist weit gefasst: von der zu hohen Nachbarshecke über Beleidigungen, Mobbing, Hausfriedenbruch sowie Geldstreitigkeiten bis hin zu Sachbeschädigung und Körperverletzung. Schiedspersonen sollen den streitenden Parteien beim Aushandeln von Kompromissen beratend und unparteiisch zur Seite stehen, zuhören und vermitteln. Ist erfolgreich ein Kompromiss gefunden, dann wird das Ergebnis von den Schiedsleuten schriftlich erfasst, besiegelt und ist bindend für die kommenden 30 Jahre. Erst wenn kein Einigungswille zu erkennen ist, können die Betroffenen die nächsten gerichtlichen Schritte einleiten.