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Datum: 12.01.2021

Bürgermeisterin beanstandet Beschluss zu Eintrittspreisen

In ihrer jüngsten Sitzung im Dezember 2020 haben sich die Stadtverordneten mehrheitlich dafür ausgesprochen, die Eintrittspreise für den Bernsteinsee ab der diesjährigen Saison neu festzulegen.

Ein Aspekt dieses Beschlusses ist, künftig Veltener Kindern, Jugendlichen sowie Schülerinnen und Schülern, die in der Ofenstadt eine Schule besuchen, bis einschließlich 16 Jahre in den Ferien freien Eintritt zum See zu gewähren. Diesen mit knapper Mehrheit beschlossenen Antrag stellte der NPD-Abgeordnete.

Bürgermeisterin Ines Hübner hat diesen Aspekt des Beschlusses beim Stadtverordnetenvorsteher Marcel Siegert beanstanden müssen. Sie ist dazu rechtlich verpflichtet, alle Beschlüsse, bei denen ein Verstoß gegen geltendes Recht vermutet wird, zu beanstanden. Der betreffende Beschluss steht ihrer Ansicht nach in seiner derzeitigen Formulierung nicht im Einklang mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG. Zudem verstößt er gegen das allgemeine Diskriminierungsverbot der Brandenburgischen Landesverfassung, Art. 12 Abs. 1 LVerfBbg.

Hintergrund: Der in den Ferien wegfallende Eintrittspreis für Kinder und Jugendliche, die in Velten wohnen oder eine Veltener Schule besuchen, stellt laut der Rechtsauffassung eine nicht verhältnismäßig gerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber Kindern und Jugendlichen dar, die nicht in Velten beheimatet sind oder eine Veltener Schule besuchen. Nach Art. 3 Abs. 1 GG ist die Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem ohne sachlichen, legitimen Grund in verhältnismäßiger Weise verboten.

Der jeweilige Wohn-/Schulort rechtfertigt nicht die Schlechterstellung auswärtiger Kinder und Jugendliche. Einheimischen dürfen nur dann „besondere Vorteile“ gewährt werden, wenn diese auch eine besondere Förderung nach sich ziehen. Inwieweit jedoch die Abschaffung des Eintrittsgeldes dazu geeignet ist, Kinder und Jugendliche zu fördern, geht aus dem Beschluss der Stadtverordneten nicht hervor. Den Veltener Kindern würde kein Nachteil entstehen, wenn auch Nicht-Veltener in den Genuss des freien Eintritts kämen. Die Bevorzugung Veltener Kinder und Jugendlicher ist darüber hinaus nicht mit der Ausrichtung des Bernsteinsees als überregionales touristisches Ziel in Einklang zu bringen. „Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar zu begründen, warum etwa ein Veltener Jugendlicher keinen Eintritt, sein Freund aus beispielsweise Leegebruch aber den Eintritt in den Ferien zahlen muss“, so Veltens Bürgermeisterin Ines Hübner.

Um die künftigen Eintrittspreise für den Bernsteinsee auf eine rechtssichere Basis zu stellen, muss nun die Stadtverordnetenversammlung spätestens in der nächsten Sitzung (Donnerstag, 11.02.2021) über die Beanstandung entscheiden und kann den Beschluss aufheben oder neu fassen. Ist die Bürgermeisterin als Hauptverwaltungsbeamtin der Auffassung, dass auch der neue Beschluss rechtswidrig ist, muss sie ihn erneut beanstanden und eine Entscheidung der Kommunalaufsichtsbehörde dazu herbeiführen.