86 - Nutzung von Gehwegen durch Radfahrer
Ich, wir Radfahrer fordern: Gehwege unter Beachtung des §1 "Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr" offiziell nutzen zu dürfen, in Fahrtrichtung in Velten.
1. Beispiel: Nutzung der Rosa-Luxemburg-Straße, ab Einfahrt Oberkrämer bis Bahnschranken.
2. Oder natürlich entsprechende Verkehrszeichen.
3. Wir erwarten, dass kein Radfahrer unter den alten Bedingungen zurecht gewiesen wird von einem Polizisten, auch nicht aus Spaß.
Der Vorschlag ist gemäß Richtlinie zum Bürgerhaushalt nicht abstimmungsfähig. Eine entsprechende Anordnung liegt nicht in der Zuständigkeit der Stadt Velten, sondern bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Oberhavel.