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73 | Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Bötzower Straße

An der stark befahrenen Bötzower Straße (zwischen Viktoriastraße und Rosa-Luxemburg-Straße) ist derzeit nur ein schmaler Gehweg auf einer Straßenseite vorhanden. Mangels alternativer Radverkehrsführung wird dieser Gehweg regelmäßig von Kindern und Erwachsenen auch mit dem Fahrrad genutzt. Dadurch kommt es zu Nutzungskonflikten zwischen Fußgängerinnen, Fußgängern und Radfahrenden. Die Situation ist besonders kritisch, da es sich um einen wichtigen Schulweg handelt. Zusätzlich verschärft sich die Lage an Müllabfuhrtagen erheblich. Die auf dem Gehweg abgestellten Mülltonnen engen den ohnehin schmalen Raum weiter ein und zwingen insbesondere Kinder zu gefährlichen Ausweichmanövern.

Vorgeschlagene Maßnahmen (kostengünstig, unter 15.000 Euro):
1. Gemeinsame Nutzung des vorhandenen Gehwegs als Geh- und Radweg

  • der bestehende Gehweg wird offiziell als Geh-und Radweg ausgewiesen (Beschilderung und gegebenenfalls einfache Bodenmarkierungen)

Dies

  • legalisiert die bereits bestehende Nutzung,
  • schafft klare Regeln für alle Verkehrsteilnehmenden,
  • erhöht die Sicherheit, insbesondere für Schulkinder
  • vermeidet Konflikte

2. Verlagerung der Mülltonnen an Abholtagen auf den gegenüberliegenden Grünstreifen

  • an Müllabfuhrtagen werden die Mülltonen nicht auf dem Geh-und Radweg, sondern auf dem gegenüberliegenden Grünstreifen aufgestellt.

Vorteile:

  • Der Geh-und Radweg bleibt jederzeit frei und sicher nutzbar.
  • Der fließende Verkehr wird nicht beeinträchtigt.
  • Es sind keine baulichen Maßnahmen erforderlich.

Die Umsetzung kann durch einfache Hinweisschilder oder eine klare Regelung für die Anwohnenden erfolgen.
Vorteile der Gesamtmaßnahme:

  • deutliche Verbesserung der Verkehrssicherheit; höhere Sicherheit für Kinder und alle Radfahrenden
  • sehr geringe Kosten (Beschilderung und Markierung)
  • Entlastung des Gehwegs (Mülltonnen) und sicherere Schulwegführung, Gehweg bleibt nutzbar und Slalomfahrten entfallen
  • keine Einschränkungen des ruhenden oder fließenden Verkehrs
  • schnelle und unkomplizierte Umsetzung

Diese Maßnahmen stellen eine pragmatische, haushaltskonforme Lösung dar, um die Verkehrssicherheit an der Bötzower Straße nachhaltig zu verbessern.

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Vorschlag ist gemäß der Richtlinie zum Bürgerhaushalt nicht abstimmungsfähig. Beschilderungen muss der Landkreis Oberhavel, Straßenverkehrsbehörde, anordnen. Die Stadt Velten hat dort keine Anordnungsbefugnis und somit liegt die Zuständigkeit nicht bei der Stadt. Des Weiteren ist der Bereitstellungsort der Mülltonnen zwecks Leerung vorgegeben – vgl. § 19 Abs. 1 Abfallentsorgungssatzung: „… neben dem Fahrbahnrand vor dem an die Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstück“. Eine Verlagerung des Bereitstellungsortes ist mit dem Landkreis abzustimmen – vgl. § 19 Abs. 3 Abfallentsorgungssatzung. Somit liegt hier ebenfalls die Zuständigkeit nicht bei der Stadt Velten.