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7. Können erworbene Grundstücke weiterverkauft werden?

Innerhalb von 15 Jahren ab Kaufvertragsschluss ist eine Veräußerung nur an den Ehegatten beziehungsweise Kinder möglich. Andernfalls besteht für die Stadt die Möglichkeit des Rückerwerbs. Nach Ablauf dieser 15 Jahre entfällt der rechtliche Einfluss der Stadt.