6. Können sich auch Nicht-Veltenerinnen und -Veltener um Bauland nach dem Einheimischenmodell bewerben?
Ja, das ist möglich. Ziel der Richtlinie ist es, einkommensschwächeren oder weniger begüterten Personen der örtlichen Bevölkerung den Erwerb angemessenen Wohnraums zu ermöglichen. Dabei wird die Ortsansässigkeit als Zugangsvoraussetzung im Verfahren maximal 50 Prozent der gewichteten Kriterien betragen.