55 | Verbesserung der Schulwege
Einrichtung eines Zebrastreifens an der Bushaltestelle Pinnower Chaussee und / oder Verbesserung der Geh- und Radwege zur Löwenzahn Grundschule.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Vorschlag ist gemäß Richtlinie zum Bürgerhaushalt nicht abstimmungsfähig. Die Kosten für eine Fußgängerampel oder einen Fußgängerüberweg überschreiten die zulässigen 15.000 Euro. Des Weiteren werden solche Maßnahmen durch die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Oberhavel angeordnet. Als Grundvoraussetzung ist eine Verkehrszählung notwendig, die erst einmal den Bedarf gemäß Richtlinie R-FGÜ 2001 feststellt. Hierzu müssen mindestens 50 Fußgänger in einer Stunde die Straße an dieser Stelle überqueren und gleichzeitig 200 Fahrzeuge die Straße befahren. Weiterhin sind bauliche Maßnahmen wie eine zusätzliche Beleuchtung, Anpassung der Fahrbahn und Gehwege, Schaffung von Warteflächen, Beschilderung und Markierung erforderlich.