51 | Parkverbot
Parkverbot Ernst-Thälmann-Straße.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Vorschlag ist gemäß der Richtlinie zum Bürgerhaushalt nicht abstimmungsfähig. Entscheidungsträger ist der Landkreis Oberhavel, Straßenverkehrsbehörde. Die Stadt Velten kann kein Parkverbot anordnen und somit liegt die Zuständigkeit nicht bei der Stadt.