Inhalt

51 | Aufstellung von E-Ladesäulen am Kuschelhain

Aufstellung von E-Ladesäulen mit dazugehörigen Parkplätzen am Kuschelhain, eventuell auch in der Tiefgarage zum Aufladen von E-Pkw.


Stellungnahme der Verwaltung:

Der Vorschlag ist gemäß Richtlinie zum Bürgerhaushalt nicht abstimmungsfähig. Die Zuständigkeit liegt nicht bei der Stadt Velten, sondern bei den Stadtwerken. In dem Fall der Tiefgarage sogar beim Eigentümer bzw. Vermieter. Zudem gehen die Kosten über das Budget für Bürgerhaushalt hinaus und das Projekt wäre nicht nach einem Jahr abgeschlossen, wie es die Richtlinie vorsieht.