5 - Mietspiegel für Velten
Einführung eines Mietspiegels für Velten.
Der Vorschlag ist gemäß Richtlinie zum Bürgerhaushalt nicht abstimmungsfähig. In §558c BGB wird geregelt, dass die Erfordernis zur Aufstellung eines Mietspiegels erst für Gemeinden ab 55.000 Einwohnern gilt. Daher wäre eine Beschluss der Stadtverordnetenversammlung nötig. Zudem muss ein Mietspiegel alle zwei Jahre angepasst werden, was zu hohen Folgekosten führt.