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49 | Feste für Jugendliche

Feste für ab 14-jährige Jugendliche.

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Vorschlag ist gemäß der Richtlinie zum Bürgerhaushalt nicht abstimmungsfähig. Im Rahmen des Bürgerhaushaltes 2025 werden bereits mehrere Tanzveranstaltungen für Jugendliche und junge Menschen im Jahr 2026 durchgeführt, weshalb der Vorschlag nach Richtlinie nicht zur Abstimmung zugelassen wird.