49 - Bemalen von Gebäudewänden
Bemalung von Gebäudewänden: überall da, wo es große Flächen gibt.
Der Vorschlag ist gemäß Richtlinie zum Bürgerhaushalt nicht abstimmungsfähig. Der Verwalter der jeweiligen Wohnanlage ist dafür zuständig.
Bemalung von Gebäudewänden: überall da, wo es große Flächen gibt.
Der Vorschlag ist gemäß Richtlinie zum Bürgerhaushalt nicht abstimmungsfähig. Der Verwalter der jeweiligen Wohnanlage ist dafür zuständig.