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47 - Lasten-Leih-Rad

Ein Lasten-Leih-Rad, ausleihbar gegen Pfand.

Der Vorschlag ist gemäß Richtlinie zum Bürgerhaushalt nicht abstimmungsfähig. Der Vorschlag muss aus verschiedenen Gründen abgelehnt werden:
Der erste Grund sind die anfallenden Folgekosten, denn die Organisation der Schlüsselübergabe müsste mit städtischem Personal abgesichert werden. Hinzu kommen jährliche Folgekosten in Höhe von 800 Euro für den Betrieb und die Wartung solcher Räder. Zudem steht zweitens ein Beschluss (Nummer 2021/014) der Stadtverordnetenversammlung dem Anliegen entgegen. In dem Beschluss ging es um die Anschaffung und den Verleih von eLastenrädern. Der Beschluss wurde mehrheitlich abgelehnt.
Im Vorfeld der Beschlussfassung wurde geprüft, ob der Verleih auch über einen dritten Partner organisiert werden könnte. Der Aufwand war allen angefragten möglichen Partnern jedoch zu hoch.