44 | Einrichtung von Urnengräbern auch mit Mehrfachnutzung zum Beispiel für Familiengräber
Änderung der Friedhofsatzung und Einrichtung von Urnengräbern auch mit Mehrfachnutzung zum Beispiel für Familiengräber in Form von Stelen mit "Fächern", wo je Fach mehrere Urnen (Familie) beigesetzt werden können. „Jeder hat das Recht auf seinen Namen auch nach dem Tod!“ (Erinnerungskultur).
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Vorschlag ist gemäß Richtlinie zum Bürgerhaushalt nicht abstimmungsfähig. Die Einrichtung von Urnengräbern mit Mehrfachnutzung gemäß Antrag wird derzeit in Hinblick auf die Umgestaltung des Friedhofes geprüft und gegebenenfalls im allgemeinen Verwaltungsablauf umgesetzt.