37 - Beseitigung der Gleise der Betriebsbahn in Höhe Querung Kanalstraße
Mein Vorschlag betrifft die Beseitigung der Gleise der Betriebsbahn in Höhe Querung der Kanalstraße. Ich nutze seit dem Bestehen der Kanalstraße diese mit einem PKW und seit einigen Jahren mit dem Fahrrad. Die Überquerung der Gleise ist auf der Straße als Fahrradfahrer unmöglich. Hier gefährdet man sich selbst und andere. Es kam hier auch schon zu Stürzen. Ich selbst war einer der Leidtragenden. Daher nutze ich nun grundsätzlich den Fußgängerweg, welcher für Fahrradfahrer freigegeben ist. Von Jahr zu Jahr muss man nun feststellen, dass die Querung der Gleise auch hier imme rgefährlicher wird, und dies bei steigendem Fahrradverkehr auch auf dieser Strecke. Wir leben seit 1996 in der Stadt und haben noch nie gesehen, dass die Straße oder der Gehweg durch die Betriebsbahn zum Grundstück der Firma Kraatz genutzt wurde. Daher sollte die Querung zumnidest in Höhe Radweg entfernt werden. Sollte dies im Rahmen des Bürgerhaushaltes nicht möglich sein, muss dies zur Gefahrenabwehr im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durch die Stadt erfolgen.
Der Vorschlag ist gemäß Richtlinie zum Bürgerhaushalt nicht abstimmungsfähig. Die Gleisanlage befindet sich in Privatbesitz, die Zuständigkeit liegt daher nicht bei der Stadt Velten.