21 | Öffentlicher Trinkwasserspender
Trinkwasserspender öffentlich. Standort bestimmt die Stadt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Vorschlag ist gemäß der Richtlinie zum Bürgerhaushalt nicht abstimmungsfähig. Die Umsetzung des Vorschlags übersteigt die zulässigen 15.000 Euro und würde Folgekosten mit sich ziehen. Der Trinkwasserspender vor dem Bürgerservice konnte im Jahr 2025 über den Bürgerhaushalt errichtet werden, da dort bereits ein Wasserzählerschacht vohanden war, an den der Trinkwasserpender angeschlossen werden konnte. Andere Standorte, die für weitere Spender in Erwägung gezogen werden konnten, besitzen nicht diese Vorraussetzung. Das Einrichten eines neuen Wasserzählerschachts würde hohe Kosten und damit eine Überschreitung der zulässigen 15.000 Euro nach sich ziehen.