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Die Stadt Velten bietet den Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Dienstleistungen an. Finden Sie alle Informationen zu Ihrer Dienstleistung und die Ansprechpartner. In vielen Bereichen können Sie zudem den Antrag digital ausfüllen und zur Bearbeitung senden. Desweiteren bietet die Stadtverwaltung die Möglichkeit, Termine online zu buchen.

Hinweis: Bitte buchen Sie für Ihr Anliegen pro Person einen gesonderten Termin.

Anliegen A bis Z

Ehefähigkeitszeugnis

Bei Eheschließungen von deutschen Staatsbürgern im Ausland wird von einigen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt. Dieses Ehefähigkeitszeugnis soll belegen, dass der Antragsteller nach deutschem Recht die Ehe eingehen kann, das heißt, dass kein Ehehindernis vorliegt.

Volltext

Die Antragstellung erfolgt immer im Standesamt am Wohnort des oder der deutschen Verlobten. Dazu sind die urkundlichen Nachweise von beiden Heiratswilligen vorzulegen. Um welche urkundlichen Nachweise es sich handelt, erfragen Sie bitte bei Ihrem Standesamt. In der Regel sind das die gleichen Unterlagen wie bei der Eheschließung anmelden in einem deutschen Standesamt.

Das Ehefähigkeitszeugnis ist sechs Monate gültig.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • erweiterte Meldebescheinigung für jeden Eheschließenden (maximal 14 Tage alt). Diese erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres jeweiligen Wohnsitzes. Sollten Sie in Velten wohnhaft sein, können wir diese intern einsehen und Sie brauchen keinen gesonderten Termin im Einwohnermeldeamt zu vereinbaren. Für Anwohner in Leegebruch ist das Einwohnermeldeamt in Leegebruch zuständig und eine erweiterte Meldebescheinigung muss mitgebracht werden.
  • aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch, Geburtenregister (maximal sechs Monate alt). Diese können Sie ausschließlich bei dem Standesamt erhalten, das Ihre Geburt beurkundet hat. Eine Geburtsurkunde ist nicht ausreichend.
  • Eheurkunde der Vorehe, sollte eine solche bei einem oder beiden der Verlobten bestehen, sowie das entsprechende rechtskräftige Scheidungsurteil (bitte unbedingt auf den Vermerk der Rechtskraft samt konkretem Datum achten) oder die Sterbeurkunde des vorherigen Ehepartners, wodurch die Vorehe aufgehoben wurde.
  • Geburtsurkunden etwaiger gemeinsamer Kinder

Besitzt einer der beiden oder gar beide Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit, sind weitere Dokumente vorzulegen. Diese richten sich nach dem jeweiligen Herkunftsland und können hier nicht pauschal aufgelistet werden, auf jeden Fall jedoch eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache sowie eine Ledigkeitsbescheinigung.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

  • Ausstellen eines Ehefähigkeitszeugnisses 51,00 Euro
  • Je zu beachtendes ausländisches Recht zusätzlich 30,00 Euro