Die Stadt Velten bietet den Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Dienstleistungen an. Finden Sie alle Informationen zu Ihrer Dienstleistung und die Ansprechpartner. In vielen Bereichen können Sie zudem den Antrag digital ausfüllen und zur Bearbeitung senden. Desweiteren bietet die Stadtverwaltung die Möglichkeit, Termine online zu buchen.
Hinweis: Bitte buchen Sie für Ihr Anliegen pro Person einen gesonderten Termin.
Vaterschaftsanerkennung
Die Anerkennung einer Vaterschaft kann sowohl vor als auch nach der Geburt eines Kindes erfolgen. Bei einer vorgeburtlichen Vaterschaftsanerkennung kann der Vater durch die entsprechende Vorlage der beglaubigten Abschrift beim Geburtsstandesamt des Kindes direkt in die Geburtsurkunde des Kindes aufgenommen werden.
Volltext
Bei einer Vaterschaftsanerkennung, die erst nach der Geburt des Kindes und dessen Beurkundung erfolgt, wird auf der ersten Geburtsurkunde noch nicht der Vater vermerkt sein. Erst nach Durchführung der Vaterschaftsanerkennung und der entsprechenden Eintragung in das Geburtenregister des Kindes kann eine neue Geburtsurkunde mit Nennung des Vaters angefordert werden.
Die Vaterschaftsanerkennung kann sowohl in jedem Standesamt in Deutschland als auch direkt beim zuständigen Jugendamt vorgenommen beziehungsweise beurkundet werden.
Die Vaterschaftsanerkennung begründet jedoch nicht automatisch das Sorgerecht für das entsprechende Kind. Hierzu ist eine entsprechende Sorgeerklärung notwendig, die ausschließlich durch das Jugendamt aufgenommen wird.
Erforderliche Unterlagen
- Aktueller Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)
- Geburtsurkunde des Vaters
- Geburtsurkunde der Mutter
- Persönliche Anwesenheit und Unterschrift des Vaters sowie der Mutter
- Bei vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung wird der Mutterpass benötigt.
- Nach der Geburt des Kindes wird die Geburtsurkunde des Kindes benötigt.