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Die Stadt Velten bietet den Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Dienstleistungen an. Finden Sie alle Informationen zu Ihrer Dienstleistung und die Ansprechpartner. In vielen Bereichen können Sie zudem den Antrag digital ausfüllen und zur Bearbeitung senden. Desweiteren bietet die Stadtverwaltung die Möglichkeit, Termine online zu buchen.

Hinweis: Bitte buchen Sie für Ihr Anliegen pro Person einen gesonderten Termin.

Anliegen A bis Z

Führerschein - Umtausch

Der Führerschein ist eine amtliche Bescheinigung, die Informationen über die Erteilung einer Fahrerlaubnis zum Führen eines Fahrzeuges enthält. Die Stadt Velten nimmt Führerscheinanträge entgegen und prüft diese auf Vollständigkeit. Alle Anträge werden zum Landkreis Oberhavel, Fachdienst Verkehr, weitergeleitet. Dort findet die weitere Bearbeitung statt.

Vollbeschreibung

Mit der Verkündung der 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 11.03.2019, wurde der Pflichtumtausch der Führerscheine bekanntgegeben, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden. Der Umtausch der Führerscheine erfolgt schrittweise entsprechend des in der Anlage 8e zur FeV festgelegten Stufenplans.

Stufenplan für Führerscheinumtausch

Papierführerscheine, die vor 1999 ausgestellt wurden, sind in Abhängigkeit vom Alter der Führerscheininhaber nach Jahrgängen gestaffelt umzutauschen:

Jahrgänge vor 1953

bis zum 19.01.2033

Jahrgänge 1953 bis 1958

bis zum 19.01.2022

Jahrgänge 1959 bis 1964              

bis zum 19.01.2023

Jahrgänge 1965 bis 1970

bis zum 19.01.2024

Jahrgänge 1971 oder später

bis zum 19.01.2025

Für die ab dem 01. Januar 1999 ausgestellten Kartenführerscheine * werden die Umtauschfristen nach dem Erteilungsdatum des Dokuments (Ziffer 4a auf der Vorderseite) gestaffelt:

Ausstellungsjahr 1999 bis 2001 bis zum 19.01.2026
Ausstellungsjahr 2002 bis 2004 bis zum 19.01.2027
Ausstellungsjahr 2005 bis 2007 bis zum 19.01.2028
Ausstellungsjahr 2008 bis zum 19.01.2029
Ausstellungsjahr 2009 bis zum 19.01.2030
Ausstellungsjahr 2010 bis zum 19.01.2031
Ausstellungsjahr 2011 bis zum 19.01.2032
Ausstellungsjahr 2012 bis 18.01.2013
bis zum 19.01.2033

* Fahrerlaubnisinhaberinnen und Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Alle vorhandenen Besitzstände werden selbstverständlich in den neuen Führerschein übernommen.

Erforderliche Unterlagen

Notwendige Unterlagen für die Neubeantragung

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (erhältlich als PDF oder direkt vor Ort im Bürgerservice)
  • ein biometrisches Lichtbild
  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel)
  • alter Führerschein

Rechtsgrundlagen

Kosten

Die Gebühr für den Umtausch des Führerscheins einschließlich des Direktversandes durch die Bundesdruckerei beträgt 30,39 Euro. Der neue Kartenführerschein wird Ihnen somit direkt nach Hause zugesandt.

Hinweis

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde im Fachdienst Verkehr des Landkreises Oberhavel.

Formulare