Die Stadt Velten bietet den Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Dienstleistungen an. Finden Sie alle Informationen zu Ihrer Dienstleistung und die Ansprechpartner. In vielen Bereichen können Sie zudem den Antrag digital ausfüllen und zur Bearbeitung senden. Desweiteren bietet die Stadtverwaltung die Möglichkeit, Termine online zu buchen.
Hinweis: Bitte buchen Sie für Ihr Anliegen pro Person einen gesonderten Termin.
Unterbringung von Obdachlosen
Die örtliche Ordnungsbehörde hat die unfreiwillige Obdachlosigkeit zu beenden und eine menschenwürdige Unterkunft zu stellen.
Vollbeschreibung
Wenn ein Mensch gegen seinen Willen ohne Obdach im Freien leben muss, also nicht über eine Unterkunft verfügt, die Schutz gegen die Witterung bietet, Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse lässt und die auch sonst den Mindestanforderungen an eine menschenwürdige Unterbringung entspricht, stellt die örtliche Ordnungsbehörde ein vorübergehendes Unterkommen einfacher Art zur Verfügung.
Rechtsgrundlage
Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz)
Voraussetzung
Ordnungsbehördliche Maßnahmen sind nur dann zu treffen, wenn der Obdachlose weder aus eigenen Kräften noch mit eigenen Mitteln in der Lage ist, seine Obdachlosigkeit, wenn auch nur vorübergehend, zu beseitigen.
Verfahrensablauf
Im Falle drohender Obdachlosigkeit ist die persönliche Vorsprache beim Ordnungsamt, Zimmer 110 im Verwaltungsgebäude Rathausstraße 17 in Velten unerlässlich.
Servicezeiten ohne Terminvereinbarung:
- dienstags 13.00 - 17.00 Uhr
- donnerstags 7.00 - 12.00 Uhr
Zudem ist ein Erklärungsbogen zu den persönlichen und finanziellen Verhältnissen auszufüllen und zu belegen (zum Beispiel durch Vorlage Kontoauszüge).
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer
Hinweis
Für die Unterbringung von obdachlosen Jugendlichen (unter 18 Jahre) sind die Jugendschutzbehörden zuständig.