Die Stadt Velten bietet den Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Dienstleistungen an. Finden Sie alle Informationen zu Ihrer Dienstleistung und die Ansprechpartner. In vielen Bereichen können Sie zudem den Antrag digital ausfüllen und zur Bearbeitung senden. Desweiteren bietet die Stadtverwaltung die Möglichkeit, Termine online zu buchen.
Hinweis: Bitte buchen Sie für Ihr Anliegen pro Person einen gesonderten Termin.
Hundesteuer - Hund anmelden oder abmelden
Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet. Steuerpflichtig ist der/die Hundehalter/in.
Vollbeschreibung
Die Hundesteuer wird auf Grundlage der Hundesteuersatzung erhoben. Über sie werden die Ausgaben, die eine Kommune zu tätigen hat, finanziert. Weiterhin verfolgt sie das ordnungspolitische Ziel, die Zahl der gehaltenen Hunde zu begrenzen.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunales Abgabengesetz Brandenburg
- Hundesteuersatzung der Stadt Velten
Erforderliche Unterlagen
Kosten (Gebühren, Auslage, etc.)
Bearbeitungsdauer
Formulare/ Schriftformerfordernis
- Hundesteueranmeldung
- Hundesteuerabmeldung
- Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung von der Hundesteuer