Die Stadt Velten bietet den Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Dienstleistungen an. Finden Sie alle Informationen zu Ihrer Dienstleistung und die Ansprechpartner. In vielen Bereichen können Sie zudem den Antrag digital ausfüllen und zur Bearbeitung senden. Desweiteren bietet die Stadtverwaltung die Möglichkeit, Termine online zu buchen.
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Bescheinigung zur Anwendung der §§ 7 h, 10 f und § 11 a des Einkommenssteuergesetzes (EStG)
Steuerliche Begünstigung von Baudenkmälern sowie Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen
Vollbeschreibung
Die Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen für Herstellungskosten oder Anschaffungskosten bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen nach 7h EStG sowie die Regelung über den Abzug von Erhaltungsaufwand nach §11a EStG an solchen Gebäuden setzt eine Bescheinigung durch die zuständige Bescheinigungsbehörde voraus. Entsprechendes gilt für die Steuerbegünstigung nach 10f EStG bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung,
- Originalrechnungen gewerkeweise geordnet und mit den jeweiligen Zahlungsnachweisen
Voraussetzungen
abgeschlossener Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrag
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Verfahrensablauf
Die durchzuführenden Baumaßnahmen werden in einem Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrag nach § 177 BauGB schriftlich festgelegt. Der Bauherr ist verpflichtet, die Baumaßnahme vereinbarungsgemäß durchzuführen, bzw. Planungsänderungen abzustimmen. Nach Abschluss der Baumaßnahme reicht der Bauherr den Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung ein. Der Antrag muss enthalten:
- Zusammenstellung der Aufwendungen, nach Gewerken geordnet,
- Alle Originalrechnungen, Zahlungsnachweise, entsprechend der Zusammenstellung geordnet,
- Angabe aller erhaltenen öffentlichen Zuschüsse,