Gebührenerhöhung für Personalausweise
Der Bürgerservice informiert: Bundesweite Gebührenerhöhung für neue Personalausweise seit 7. Februar 2026 gemäß Beschluss des Bundesrates vom 30. Januar 2026.
Die Gebühr für die Beantragung eines neuen Personalausweises wurde zum 7. Februar 2026 für Antragstellende über 24 Jahren von 37,00 Euro auf 46,00 Euro angehoben.
Für Antragstellende unter 24 Jahren beträgt die neue Gebühr 27,60 Euro von ursprünglich 22,80 Euro.
Dieser Schritt erfolgte im Rahmen einer allgemeinen Anpassung zur Deckung der Produktionskosten bei der Bundesdruckerei.