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Datum: 07.01.2026

Winterdienst: Das leistet das Bauhof-Team und das sind die Pflichten

Das winterliche Weiß hat auch die Ofenstadt aktuell fest im Griff. Mit dem Schnee kommen nicht nur Winterfreuden auf. Für den städtischen Bauhof, aber auch für viele Veltenerinnen und Veltener ist ein Wintereinbruch mit einem höheren Arbeitsaufwand bei der Straßenreinigung verbunden.

Die Beseitigung des Schnees oder von Glatteis hat oberste Priorität, damit alle Menschen in der Stadt gut durch den Winter kommen und etwa auch die Müllabfuhr die Grundstücke anfahren kann. 

So sind die Mitarbeitenden des städtischen Bauhofs seit mehreren Tagen mit insgesamt fünf Räumfahrzeugen im Einsatz. „Unser Team aus sieben Kolleginnen und Kollegen ist zurzeit im Dauereinsatz. Alle anderen Arbeiten stehen hinten an, damit wir die  Gehwege, Plätze und Bushaltestellen vom Schnee befreien können. Das geht leider aber nur Stück für Stück. Wir setzen Prioritäten und räumen zum Beispiel erst vor Schulen und Kitas“, reagiert Bauhofleiter Mario Jilg auf Kritik, die vor allem in den sozialen Medien am Winterdienst in Velten geäußert wurde. Das Team arbeitet grundsätzlich auch mit Rufbereitschaft. Die viel frequentierten Straßen räumt ein beauftragter Dienstleister. Die Stadt kontrolliert die fachgerechte Beräumung.

Sobald der Wetterdienst Schnee oder ein extremes Wetterereignis vorhersagt, sind wir zwischen 5 und 20 Uhr auf Abruf – auch an den Wochenenden.

Mario Jilg, Bauhofleiter

Wichtig ist zu wissen, dass die großen Hauptstraßen wie Breite und Berliner Straße, Germendorfer Straße oder Rosa-Luxemburg-Straße Landesstraßen sind. Sie liegen nicht in der Zuständigkeit der Stadt und werden daher bei Schneefall vom Landesbetrieb für Straßenwesen beräumt.

Weil das Bauhofteam dennoch nicht den Winterdienst für das gesamte Stadtgebiet stemmen kann, gibt es unterschiedlich geregelte Verantwortlichkeiten – auch für Anwohnerinnen und Anwohner.

Bild vergrößern: Winter GRoße Promenade © Stadt Velten
Winterdienst in Velten: Auch Grundstücksbesitzer haben Pflichten.

Wofür Grundstückseigentümer zuständig sind 

Der städtische Bauhof ist zwar grundsätzlich für den Winterdienst auf allen kommunalen öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen zuständig. Diese Pflicht kann jedoch auf Anlieger übertragen werden. Dies betrifft Grundstückseigentümer, Hinterlieger und auch Erbbaurechtsnehmer, deren Grundstücke mit öffentlichen Straßen erschlossen sind. Für diesen Winterdienst gibt es Regeln, die in der Straßenreinigungssatzung (§ 2 & 4) der Stadt zu finden sind.

So klärt die Straßenreinigungssatzung auf, in welchen Straßen die Anlieger den Schnee vor ihrer Haustür selbst schippen beziehungsweise privat einen gewerblichen Winterdienst beauftragen müssen. Außerdem ist in der Satzung festgelegt, ob in der eigenen Straße im Winter nur der Gehweg oder zusätzlich auch die Fahrbahn von den Anwohnenden zu beräumen ist. Dies betrifft alle Straßen der sogenannten „Reinigungsklasse 3“. Bauamtsleiterin Stephanie Amelung macht es konkret: „Das sind alle Straßenzüge, bei denen in der Satzung nicht ausdrücklich die Stadt als Zuständige genannt ist. So müssen etwa in der Großen Promenade, im Hans-Eichmann-Ring oder im Beethovenweg die Hauseigentümer den Gehweg und die Fahrbahn von Schnee und Eis befreien.“

Wer ein Grundstück in einer Straße der Reinigungsklasse 3 besitzt, muss sowohl den Gehweg auf einer Breite von 1,5 Metern als auch die Fahrbahn vollständig vor seinem Grundstück beräumen. Sollte hingegen ein weiteres Grundstück dem eigenen gegenüberliegen, braucht die Fahrbahn nur bis zur Mitte der Straße geräumt werden. Ist kein Gehweg vorhanden, gilt ein 1,5 Meter breiter Fahrbahnstreifen als Gehweg.

Die Satzung regelt auch, bis wann der Schnee oder das Eis beseitigt sein muss:

  • zwischen 7 bis 20 Uhr unverzüglich nach Ende des Schneefalls / der Glättebildung
  • nach 20 Uhr werktags bis 7 Uhr am folgenden Tag bzw. sonn- und feiertags bis 9 Uhr

Der Einsatz von Salz zum Streuen ist nur bei Eisregen oder auf besonders gefährlichen Gehwegabschnitten (etwa Treppen, Rampen oder starkes Gefälle) zulässig. 

Mehr Infos unter: Straßenreinigungssatzung unter der Rubrik "Stadtordnung"

Für weitere Fragen zum Winterdienst steht Frau Hirsch zur Verfügung: hirsch@velten.de; 03304/379-134.