Neue Hundehalterverordnung: Frist bis 31. Januar
Jede Hundehalterin und jeder Hundehalter – egal wie lange der Vierbeiner schon bei ihr/bei ihm lebt – muss das Tier neu bei der Stadt anmelden.
Denn seit dem 1. Juli 2024 ist eine neue Brandenburgische Hundehalterverordnung in Kraft getreten. Dabei ist es nun (anders als bisher) völlig egal, ob das Tier als gefährlich eingestuft wird oder nicht. Die Kennzeichnung aller Hunde soll den Ordnungsbehörden vor allem bei der Halterermittlung helfen – falls ein Hund entlaufen ist oder einen Schaden verursacht hat. Hundebesitzer müssen dafür einfach nur das Online-Formular ausfüllen und dem Ordnungsamt übermitteln. Hier finden Sie die Details der Dienstleistung und das Formular: Hundeanzeige. Das können Sie digital ausfüllen, anschließend für die Unterschrift ausdrucken und dem Ordnungsamt per E-Mail oder postalisch zusenden.