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Datum: 19.12.2024

Nach Stadtverordnetenbeschluss: Grundsteuer- und weitere Gebührenbescheide werden zunächst ausgesetzt

Wer in Velten ein Grundstück besitzt, wird im kommenden Januar zunächst keinen Grundsteuerbescheid für 2025 erhalten. Außerdem werden die mit diesem Bescheid üblicherweise zusammen versandten Gebührenbescheide für die Beiträge des Wasser- und Bodenverbandes und für die Straßenreinigung / den Winterdienst für 2025 ebenfalls vorübergehend von der Stadtverwaltung ausgesetzt.

Hintergrund ist ein Beschluss der Stadtverordneten, den die Fraktion CDU zur Grundsteuerreform in der Sitzung am 12. Dezember 2024 eingebracht hat. Die Ergebnisse der Grundsteuerreform stehen für die Ofenstadt aktuell erst zu rund 85 Prozent fest. Deshalb haben sich die Stadtverordneten mehrheitlich dafür ausgesprochen, den Versand der Grundsteuerbescheide für 2025 zunächst zurückzuhalten, bis alle Ergebnisse durch das Finanzamt übermittelt worden sind.

Die Verwaltung wird daher die weiteren fälligen Gebühren für den Wasser- und Bodenverband und die Straßenreinigung / den Winterdienst erst gemeinschaftlich mit dem Versand der endgültigen Grundsteuerbescheide erheben. Dies hat für die betreffenden mehr als 5.000 Veltener Haushalte zur Folge, dass im Laufe des Jahres 2025 – neben möglichen neuen Grundsteuersätzen – mit rückwirkend fälligen Steuern und Gebühren gerechnet werden muss.

Nicht betroffen sind Veltenerinnen und Veltener, die Gewerbe- oder/und Hundesteuer und/oder Pacht an die Stadt Velten zahlen. Diese Bescheide werden am Anfang des Jahres 2025 zugestellt.