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Datum: 18.12.2024

Kita-Eltern-Beitragsentlastung – Kitagebühren werden zunächst für Januar 2025 ausgesetzt

Die Stadt Velten wird die Erhebung der Elterngebühren für Kita und Hort vorerst im Januar 2025 aussetzen. Familien, die ihre Kitabeiträge selbstständig überweisen, werden gebeten, dies ebenfalls zunächst für Januar 2025 auszusetzen.

Hintergrund ist die dauerhafte Fortführung der Kita-Eltern-Beitragsentlastung für Familien mit geringen und mittleren Einkommen, die der Brandenburger Landtag am 12. Dezember kurzfristig beschlossen hat. Deshalb wird die Stadt Velten ab Jahresbeginn 2025 alle Kitagebührenbescheide überprüfen. Eine sofortige Anpassung der Kitagebührenbescheide ist infolge der Kurzfristigkeit nicht mehr möglich. Aufgrund dessen und auch um Rückrechnungen von Kitagebühren zu vermeiden, wird die Stadt Velten die Erhebung der Elterngebühren vorerst aussetzen.

Durch die nun wieder vom Land eingesetzten geltenden Regelungen sind Eltern ab 01.01.2025 weiterhin beitragsfrei, die über ein Jahreshaushaltsnettoeinkommen von bis zu 35.000 Euro verfügen. Für weitere Einkommensgrenzen wurden zudem die Kita-Eltern-Beiträge begrenzt. Dies trifft auf Eltern mit Krippen- beziehungsweise Hortkindern zu. Familien, die von der Beitragsentlastung profitieren, erhalten im Januar neue Bescheide.

Kitakinder ab 3 Jahre sind ohnehin von Elternbeiträgen befreit. Das gilt jedoch nicht für das Essensgeld. Betroffene Eltern müssen keinen gesonderten Antrag stellen und erst einmal nichts unternehmen. Die Berechnung erfolgt automatisch über die Kitaverwaltung im Januar 2025. Auch diese Familien erhalten dann neue Bescheide.