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Datum: 17.12.2025

Vorsicht bei Silvesterfeuerwerk

An Silvester gehört für viele Menschen ein Feuerwerk dazu. Trotz aller strahlenden Schönheit: Feuerwerkskörper bergen auch Risiken. Nicht nur für Menschen, sondern auch für Haus-, Nutz und Wildtiere.

Deshalb bittet die Stadtverwaltung darum, verantwortungsvoll mit Feuerwerkskörpern umzugehen. Wer Feuerwerk abbrennen möchte, um das neue Jahr zu begrüßen, muss sicherstellen, dass niemand dabei Schaden nehmen kann.

Über einen verantwortungsvollen und maßvollen Umgang mit dem Feuerwerk wäre auch der städtische Bauhof dankbar. Die Straßenreinigung an den Tagen nach Neujahr ist zwar im Arbeitskalender des Bauhofteams eingeplant. Weniger Aufwand beim Beseitigen des Silvestermülls würde aber letztlich mehr Zeit für andere wichtige Aufgaben lassen. Die Stadt bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, die Reste des eigenen Silvesterfeuerwerks nach dem Feiern zügig selbst zu beseitigen. Die Reinigungspflicht ist auch in der Veltener Stadtordnung festgelegt.

Das Abbrennen von Silvester-Feuerwerk ist nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Verboten ist das Böllern auch in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen, Reet- und Fachwerkhäusern sowie Tankstellen.

Bild vergrößern: Ein leere Silvester-Batterie glüht noch. © Stadt Velten
Wer Feuerwerk abbrennen möchte, um das neue Jahr zu begrüßen, muss sicherstellen, dass niemand dabei Schaden nehmen kann.