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Die Stadt Velten bietet den Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Dienstleistungen an. Finden Sie alle Informationen zu Ihrer Dienstleistung und die Ansprechpartner. In vielen Bereichen können Sie zudem den Antrag digital ausfüllen und zur Bearbeitung senden. Desweiteren bietet die Stadtverwaltung die Möglichkeit, Termine online zu buchen.

Hinweis: Bitte buchen Sie für Ihr Anliegen pro Person einen gesonderten Termin.

Anliegen A bis Z

Baumfällgenehmigung beantragen oder verlängern

Sollte es notwendig sein, einen geschützten Baum zu fällen oder sonstig zu beschneiden, ist dafür eine Genehmigung zu beantragen.

Vollbeschreibung

Genehmigungspflichtig außerhalb der Vegetationszeit sind Bäume, die einen Stammumfang von mehr als 60 Zentimeter, gemessen in 1,30 Meter Höhe, aufweisen.

Auf Grundstücken mit vorhandener Bebauung bis zu zwei Wohneinheiten darf man grundsätzlich alle Bäume fällen. Davon ausgenommen sind jedoch Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Rotbuchen, die einen höheren Stammumfang als 190 Zentimeter, gemessen in 1,30 Meter Höhe, aufweisen. Die Fällung von Bäumen auf unbebauten gärtnerisch genutzten Grundstücken und Wohngrundstücken mit einer Bebauung ab drei Wohneinheiten ist zu beantragen.

Nicht genehmigungspflichtig sind Obstbäume, Pappeln, Baumweiden, abgestorbene Bäume und Bäume, die oben genanntes Maß unterschreiten.

Es ist unzulässig, Bäume, Gebüsch, Ufervegetation oder ähnlichen Bewuchs außerhalb des Waldes in der Zeit vom 01. März bis 30. September jeden Jahres abzuschneiden, zu fällen, zu roden oder auf andere Weise zu beseitigen.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Bearbeitungsgebühr für einen Fällantrag:

  • bis zu drei Bäumen 45,00 €
  • ab vier Bäumen 55,00 €
  • ab zehn Bäumen 65,00 €
  • ab zwanzig Bäumen 85,00 €
  • für abgängige Bäume (je nach Zeitaufwand 15,00 € - 30,00 € und Vitalität entsprechendes Gutachtens)
  • für tote Bäume 0,00 €

Bearbeitung eines schriftlichen Antrages 20,00 € über die Verlängerung der befristeten Fällgenehmigungen.

Gemäß der Verwaltungsgebührensatzung.

Bearbeitungsdauer

Zwei Wochen

Formulare/ Schriftformerfordernis