Hinweisgeberstelle
Mit der Etablierung einer internen Meldestelle für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber setzt die Stadt Velten das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“, das Kommunale Hinweisgebermeldestellengesetz Brandenburg und die EUEU-Richtlinie 2019/1937 (auch: Whistleblower-Richtlinie) um.
Beschäftigte, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben, können sich an die nachfolgenden Meldestellen (intern oder extern) wenden, um diese Informationen unter dem gesetzlich vorgegebenen Schutz offenzulegen.