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Bürgermeisterwahl 2025

Bei der Bürgermeisterwahl am 21. September 2025 sind die Veltenerinnen und Veltener aufgerufen, einen neuen Bürgermeister oder eine neue Bürgermeisterin zu wählen. Die Stadtverordneten haben Bianka Schmeck, Fachbereichsleiterin für Bürgerservice, Ordnung und Gewerbe, zur Wahlleiterin berufen.

An dieser Stelle veröffentlichen wir nun nach und nach alle relevanten Informationen rund um die Durchführung der Bürgermeisterwahl.

Die Wahlbenachrichtigungskarten werden ab 11. August 2025 versendet. Sollten Sie am 21. September nicht zur Wahlurne erscheinen können, haben Sie die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen.

Briefwahl oder im Wahllokal abstimmen

Mit der Wahlbenachrichtigungskarte kann man dann entweder Briefwahlunterlagen beantragen oder am 21. September 2025 vor Ort im Wahllokal seine Stimme abgeben.

Briefwahlunterlagen für die Bürgermeisterwahl am 21. September 2025 beantragen:

Hier geht es zur Online-Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung. Dies ist von Montag, 11. August, 0:00 Uhr, bis Mittwoch, 17. September, 11:00 Uhr möglich: Briefwahlunterlagen beantragen. Alle Briefe, die bis zum 21. September, 18.00 Uhr im Hausbriefkasten der Verwaltung eingehen, werden auch gewertet.

Neun Wahllokale in der Stadt

  1. Vereinshaus am Rugby-Platz, Wagnerstraße 48 (barrierefrei)
  2. Caritas Seniorenzentrum, Elisabethstraße 20-22 (barrierefrei)
  3. Kommunikationszentrum, Bibliotheksgasse 1 (barrierefrei)
  4. Hedwig-Bollhagen-Gymnasium, Emma-Ihrer-Straße 7 b (barrierefrei)
  5. Kita Villa Regenbogen, Karl-Liebknecht-Straße 2 (barrierefrei)
  6. Barbara-Zürner-Oberschule, Breite Straße 32 (barrierefrei)
  7. Bürgerhaus Velten Süd, Hermann-Aurel-Zieger-Straße 20 (barrierefrei)
  8. Turnhalle Velten Süd 2, Hermann-Aurel-Zieger-Straße 18 (barrierefrei)
  9. Wohnstätte Rote Villa, Kremmener Straße 66 (barrierefrei)

Wählen ab 16 Jahre

Nach jetzigem Stand wird es zur Bürgermeisterwahl 2025 knapp 10 000 Wahlberechtigte in Velten geben. Gewählt werden darf ab 16 Jahre.

Stichwahl

Sollte nach der Wahl am 21. September keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit erreicht haben, findet am 12. Oktober eine Stichwahl statt.

Die Wahlbenachrichtigungskarten für die Hauptwahl sind auch für die Stichwahl gültig. Briefwahlunterlagen für die Stichwahl können bereits mit den Unterlagen für die Hauptwahl beantragt werden.