Inhalt

Die Stadt Velten bietet den Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Dienstleistungen an. Finden Sie alle Informationen zu Ihrer Dienstleistung und die Ansprechpartner. In vielen Bereichen können Sie zudem den Antrag digital ausfüllen und zur Bearbeitung senden. Desweiteren bietet die Stadtverwaltung die Möglichkeit, Termine online zu buchen.

Hinweis: Bitte buchen Sie für Ihr Anliegen pro Person einen gesonderten Termin.

Anliegen A bis Z

Kinderbetreuung - Anmelden für Kita und Hort

Die Stadt Velten bietet aktuell in vier städtischen Kindertagesstätten (Kitas) und zwei Horteinrichtungen die Betreuung von Kindern an. Die Kitas verfolgen dabei verschiedene Themenschwerpunkte (siehe Hauptseite) und decken die Bildungsbereiche des Landes Brandenburgs ab. Das pädagogische Personal der Stadt Velten ergänzt und unterstützt die Erziehung der Kinder auch über den Familienrahmen hinaus. Unsere Fachkräfte begleiten die Kinder im Kitaalltag, greifen die Themen der Kinder auf und unterstützen sie beim Erfahrungen sammeln.

Wenn Sie in Velten wohnen, Sie frisch nach Velten gezogen sind oder dies beabsichtigen, dann können Sie für Ihre bereits geborenen Kinder einen Antrag auf einen Betreuungsplatz in den Veltener Einrichtungen stellen.

Vollbeschreibung

Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Versetzung in die fünfte Schuljahrgangsstufe haben einen Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung in Kindertagesstätten.

Die Kita-Satzung der Stadt Velten regelt dabei die Elternbeiträge für einen Kita-Platz in einer der städtischen Kindertagesstätten. Die Beiträge sind einkommensabhängig und werden gestaffelt nach dem zeitlichen Betreuungsumfang erhoben.

Ebenfalls werden weitere im Haushalt lebende Kinder zusätzlich berücksichtigt und es erfolgt eine Senkung der Elternbeiträge.

Rechtsgrundlage(n)

Aktuelle Kita-Satzung (Satzung der Stadt Velten zur Erhebung von Kostenbeiträgen und Essengeld in den kommunalen Kindertagesstätten der Stadt Velten und in Tagespflege).

Gemäß des Brandenburger Kita-Gesetzes haben Familien Anspruch auf Betreuung Ihrer Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres. Bis zum vollendeten 3. Lebensjahr können Kinder auch in einer Tagespflege betreut werden.

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Es entstehen für die Antragstellung keine Kosten.

Verfahrensablauf

  • Nach dem Einreichen des Formulars erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Sobald für Ihr Kind ein Kita-Platz zur Verfügung steht, werden Sie informiert und erhalten den Vertrag in zweifacher Ausfertigung zur Vertragsunterzeichnung nach Hause. Üblicherweise werden im Frühjahr die Plätze für das neue Kita-Jahr vergeben. Wir versuchen dabei, Ihren Kita-Wunsch zu berücksichtigen.
  • Weitere Unterlagen für die Berechnung der Elternbeiträge werden gesondert angefordert.
  • Nach Vertragsabschluss erfolgt das Aufnahmegespräch in der Kita.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Kita-Plätzen. Sofern ein Platz zur Verfügung steht, erfolgt umgehend eine Information.

Fristen

Sobald das Kind geboren ist oder der Umzugstermin nach Velten feststeht, wird empfohlen, ein Antrag auf Betreuung in einer Kindertagesstätte oder Horteinrichtung zu stellen.

Hinweis

Tagespflegeplätze werden durch die Stadt Velten nicht direkt vergeben, sondern müssen durch die Eltern bei den Tagespflegepersonen erfragt werden. Die Rücksprache erfolgt eigenständig zwischen den Eltern und den Tagespflegepersonen, ob die Betreuung dort stattfinden kann. Der Vertrag wird dann zwischen der Tagespflegeperson, den Eltern und der Stadt Velten geschlossen. Die Stadt Velten unterstützt gerne bei der Vermittlung oder der Kontaktaufnahme zur Tagespflegeperson.

Formulare/Schriftformerfordernis