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Die Stadt Velten bietet den Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Dienstleistungen an. Finden Sie alle Informationen zu Ihrer Dienstleistung und die Ansprechpartner. In vielen Bereichen können Sie zudem den Antrag digital ausfüllen und zur Bearbeitung senden. Desweiteren bietet die Stadtverwaltung die Möglichkeit, Termine online zu buchen.

Hinweis: Bitte buchen Sie für Ihr Anliegen pro Person einen gesonderten Termin.

Dienstleistungen

Städtepartnerschaft mit Grand-Couronne - Zuschuss beantragen

Grand-Couronne ist seit 1968 die offizielle Partnerstadt der Stadt Velten. Die Städtepartnerschaft dient der Völkerverständigung in Europa. Beide Städte sind bestrebt, Kontakt zwischen den Bürgerinnen und Bürgern zu knüpfen und sich auf vielfältige Weise auszutauschen.

Hier erfahren Sie, wie Sie im Rahmen der deutsch-französischen Städtefreundschaft mit der Partnerstadt Grand-Couronne einen Zuschuss für einen Austausch beantragen.

Vollbeschreibung

Die Stadt Velten fördert Erwachsenen-, Jugend- und Familienbegegnungen mit der Stadt Grand-Couronne, die vom Geist und vom Inhalt her dem Ziel der europäischen und internationalen Verständigung dienen. Förderfähig sind außerdem die Teilnahme an traditionellen Veranstaltungen, Ausstellungen und Treffen von Vereinen / Verbänden in beiden Städten.

Das im Jahr 2011 gegründete Partnerschaftskomitee unterstützt die Stadt Velten bei der Pflege und Förderung partnerschaftlicher Beziehungen mit der Stadt Grand-Couronne. Das Partnerschaftskomitee besteht aus Vertreterinnen und Vertretern von Schulen, Vereinen und Organisationen, der Stadtverwaltung Velten und aus interessierten Bürgerinnen und Bürgern.

Rechtsgrundlagen

Voraussetzung

Gefördert werden Begegnungen/Veranstaltungen, die in den Städten Velten und Grand-Couronne stattfinden. Von einer Förderung ausgeschlossen sind touristische oder kommerziell ausgerichtete Projekte.

Grundvoraussetzungen für die Gewährung einer Zuwendung sind:
a) die vollständige, termin- und formgerechte Antragstellung für geplante Projekte
b) die vollständige und korrekte Abrechnung aller bisher gewährten Zuwendungen aus vergangenen Projekten.

Historisch gewachsene Veranstaltungen / Begegnungen sollen nach den folgenden Prioritäten gefördert werden:
1. Familienaustausch
2. Schüleraustausch
3. Jugendaustausch
4. sonstige Begegnungen und Veranstaltungen

Kosten

• Die Beantragung ist kostenfrei.
• Die Höhe der Zuschüsse ist in der Richtlinie Städtepartnerschaft definiert.

Verfahrensablauf

Alle für das laufende Haushaltsjahr geplanten Aktivitäten sind bis spätestens 31.01. anzuzeigen.

Der Antrag auf Bezuschussung ist spätestens 6 Wochen vor Beginn der Begegnung / Veranstaltung schriftlich bei der Stadtverwaltung Velten, Fachbereich Soziales / Bürgerservice / Personal, Rathausstraße 10, 16727 Velten, einzureichen.

Das entsprechende Antragsformular zur Gewährung einer Zuwendung ist beim Fachbereich Soziales / Bürgerservice / Personal, Rathausstraße 10, 16727 Velten, erhältlich. (Siehe Ansprechparter)

Es steht außerdem auf der Webseite www.velten.de unter Formularen als Download bzw. als Online-Fomrular zur Verfügung.

Die Stadtverwaltung entscheidet im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens und über die zuwendungsfähigen Anträge im Rahmen dieser Förderrichtlinie und der gültigen Haushaltssatzung. Das Partnerschaftskomitee kann hierzu Empfehlungen aussprechen.

Der Antragsteller oder die Antragstellerin erhält vom Fachbereich Soziales / Bürgerservice / Personal den Zuwendungsbescheid zusammen mit dem Formular für den Verwendungsnachweis.

Die Zuwendung wird jeweils im Anschluss an die Partnerschaftsbegegnung und nach Vorlage bzw. Prüfung aller Nachweise überwiesen.
Spätestens 6 Wochen nach der Begegnung / Veranstaltung ist gegenüber dem Fachbereich Soziales / Bürgerservice / Personal eine Abrechnung mit dem Nachweis der Zuschussverwendung vorzunehmen. Der Abrechnung sind auf Verlangen ein kurzer Bericht über die Begegnung / Veranstaltung sowie Fotos in digitalem Format für die Veröffentlichung im Velten Journal bzw. für die Fortschreibung der Chronik zur Städtepartnerschaft beizufügen.

Der Zuschuss darf nur zu seinem vorgesehenen Zweck verwendet werden. Hierfür ist der Zuwendungsempfänger oder die Zuwendungsempfängerin verantwortlich.
Gewährte Zuschüsse an den Antragsteller oder die Antragstellerin von dritter Seite sind zu offenbaren und in die Abrechnung der Gesamtkosten einzubeziehen.

Der Antragsteller oder die Antragstellerin ist verpflichtet, einen bereits gezahlten Zuschuss in voller Höhe bzw. teilweise zurückzuzahlen, wenn sich im Nachgang herausstellt, Richtlinie Städtepartnerschaft der Stadt Velten

  • a) dass er oder sie im Zuwendungsantrag falsche oder unvollständige Aussagen gemacht hat.
  • b) wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin den Verwendungszweck ohne Zustimmung der Bewilligungsstelle geändert hat.
  • c) wenn für die geförderte Maßnahme Zuschüsse von Dritten gewährt wurden, die nicht in der Gesamtabrechnung aufgeführt waren.

Formulare