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Die Stadt Velten bietet den Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Dienstleistungen an. Finden Sie alle Informationen zu Ihrer Dienstleistung und die Ansprechpartner. In vielen Bereichen können Sie zudem den Antrag digital ausfüllen und zur Bearbeitung senden. Desweiteren bietet die Stadtverwaltung die Möglichkeit, Termine online zu buchen.

Hinweis: Bitte buchen Sie für Ihr Anliegen pro Person einen gesonderten Termin.

Dienstleistungen

Personenstandsurkunde ausstellen (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde)

Das Standesamt führt für seinen Zuständigkeitsbereich die Personenstandsregister (Geburtenregister, Eheregister, Sterberegister). Berechtigte Personen können beglaubigte Abschriften und Ausdrucke beziehungsweise Urkunden aus diesen Registern beziehungsweise den früheren Personenstandsbüchern erhalten.

Volltext

Folgende Personen über 16 Jahre haben gemäß § 62 Personenstandsgesetz (PStG) im Allgemeinen die Berechtigung, Sterbeurkunden zu erhalten, sofern sich im individuellen Fall kein Hindernis entgegenstellt:

  • Ehegatte einer verstorbenen Person
  • Vorfahren und Abkömmlinge in gerader Linie (Eltern, Kinder, Enkelkinder et cetera)
  • Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit unter Angabe des Zwecks
  • andere Personen bei Nachweis eines rechtlichen Interesses

Die Frist zur Benutzung der Sterberegister liegt bei 30 Jahren. Im Anschluss gehen alle Bücher, Sammelakten sowie elektronischen Daten an das Stadtarchiv in Hennigsdorf.

Für die Anforderung von Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden sowie von beglaubigten Abschriften aus den jeweiligen Registern können Sie einen Termin vereinbaren.

Nach Eingang der Urkundenanforderung wird ein Gebührenbescheid erstellt und nach Eingang der Gebühr auf dem Konto der Stadtverwaltung bekommt der Antragsteller die Urkunde übersandt. Bei persönlicher Vorsprache und Vorlage des Identitätsnachweises (Personalausweises oder Reisepass) wird die jeweilige Urkunde gleich ausgestellt.

Erforderliche Unterlagen

  • aktueller Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)
  • gegebenenfalls Nachweis der Zugehörigkeit zum Kreis der berechtigten Personen

Kosten

Je Personenstandsurkunde beziehungsweise Registerauszug werden Gebühren von 15,00 Euro erhoben.