Inhalt

Die Stadt Velten bietet den Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Dienstleistungen an. Finden Sie alle Informationen zu Ihrer Dienstleistung und die Ansprechpartner. In vielen Bereichen können Sie zudem den Antrag digital ausfüllen und zur Bearbeitung senden. Desweiteren bietet die Stadtverwaltung die Möglichkeit, Termine online zu buchen.

Bitte buchen Sie jede Dienstleistung separat nach Ihren Bedürfnissen beziehungsweise pro Person einen gesonderten Termin.

Dienstleistungen

Verlust des eigenen Personalausweises melden

Nr. 99008001014002

Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.

Volltext

Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Wenn Sie den Verlust melden, wird auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es weder möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen, noch, dessen Daten aus Ihrem Smartphone auslesen zu lassen (Smart-eID).
Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.
Nach der Meldung können Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Voraussetzungen

  • Ihr Personalausweis ist verlorengegangen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.

Verfahrensablauf

Melden Sie den Verlust bei einem Bürgeramt oder der Polizei.

Bearbeitungsdauer

Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.

Fristen

Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.

Rechtsbehelf

  • Einspruch.
  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage